Tagungsort der JHV kurzfristig nach Wipperfürth verlegt

Auflagen der Stadt Bad Homburg machen Präsenzveranstaltung dort unmöglich

 

Liebe Mitglieder,

erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Mit der Verlegung unserer Jahreshauptversammlungen 2019 und 2020 am 19. Juni nach Bad Homburg war der Vorstand sehr zuversichtlich, eine Präsenzveranstaltung unter aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen wie Maske-Tragen, Abstandhalten und Test durchführen zu können. Leider macht uns die Stadt Bad Homburg kurzfristig einen Strich durch die Rechnung. Die Auflagen, die dort gelten, machen eine Präsenzveranstaltung für uns unmöglich. Da uns aber der persönliche Kontakt besonders wichtig ist, haben wir uns entschlossen, die JHV nicht noch einmal zu verschieben, sondern den Versammlungsort zu verlegen.

Nach einstimmigem Beschluss des Vorstandes wird die Jahreshauptversammlung 2019 am Samstag, 19. Juni, um 11 Uhr, in der Alten Drahtzieherei, Wupperstraße 8, 51688 Wipperfürth stattfinden. Die Jahreshauptversammlung 2020 findet am selben Ort um 14 Uhr statt.

Die Tagesordnungen bleiben unverändert und sind am Ende des Schreibens noch einmal angefügt.
Zu den Regularien: Teilnehmen an der Jahreshauptversammlung kann jedes Mitglied, das einen negativen Schnelltest vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen Impfnachweis für beide Impfungen oder ein Nachweis für Genesene. Vor Ort gibt es auch die Möglichkeit in einem professionellen Testcenter einen Corona-Schnelltest durchführen zu lassen. Die Veranstaltungsstätte hat ein von Stadt und Kreis genehmigtes Corona-Schutzkonzept, es ist für entsprechend Abstand, Belüftung und Desinfektion gesorgt. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen wird kontrolliert.

Übernachtungsmöglichkeiten haben wir in der Jugendherberge Wipperfürth. Bitte teile der Geschäftsstelle telefonisch oder per Mail an geschaeftsstelle@bvdm.de spätestens bis zum 11. Juni mit, ob Du ein Einzel-/Doppelzimmer benötigst und wann (eine oder zwei Übernachtungen). Es wird in der Jugendherberge kein Frühstück geben. Wir werden aber an beiden Tagen ab 9 Uhr Frühstück im Veranstaltungszentrum Alte Drahtzieherei anbieten. Auch dazu musst Du Dich vorher über die Geschäftsstelle anmelden, damit wir das verbindlich bestellen können. Im Veranstaltungszentrum gibt es auch Mittagessen und Getränke.

Hier die Tagesordnung für die JHV 2020 (für 2019) in der Alten Drahtzieherei, Wupperstraße 8, 51688 Wipperfürth, Beginn ist um 11 Uhr.

TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Berichte der Referenten
TOP 3 Berichte des Vorstandes
TOP 4 Bericht der Kassenprüfer
TOP 5 Entlastung des Vorstandes
TOP 6 Neuwahl Kassenprüfer
TOP 7 Anträge
TOP 8 Siegerehrung Tourenzielfahrt
TOP 9 Ehrungen
TOP 10 Verschiedenes

Unter TOP 7 werden wir eine Satzungsänderung beraten. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Bundestag Änderungen und Ergänzungen des § 5 COVMG (Gesetz über Maßnahmen im Gesellschaftsrecht u.a. zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie) beschlossen. Für uns als Verband ist der geänderte Paragraph 5, Absatz 2 entscheidend:
2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigungen in der Satzung vorsehen, dass Vereinsmitglieder1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen, und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen,
2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben können.
Abs. 2a COVMG:
(2a) Abweichend von § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.

Um Rechtssicherheit zu haben und auch künftige Entwicklungen zu berücksichtigen, beantragt der BVDM-Vorstand, Paragraph 8, Absatz 2 der BVDM-Satzung wie folgt zu ergänzen (Ergänzung in Anführungszeichen)
Die ordentliche Hauptversammlung wird einmal jährlich abgehalten
„Vereinsmitglieder können nach Entscheidung des Vorstandes an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen, und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben und ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben."
Hauptversammlungen sind vom Bundesvorstand in der verbandseigenen Zeitschrift „Ballhupe" oder schriftlich mit Angabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen einzuberufen. Die Tagesordnung setzt der Bundesvorstand fest.

Ebenfalls am Samstag, 19. Juni, lädt der BVDM-Vorstand alle Mitglieder ganz herzlich zur Jahreshauptversammlung 2021 (für 2020) um 14 Uhr in die Alte Drahtzieherei, Wupperstraße 8, 51688 Wipperfürth ein.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird auch diese JHV so kurz wie möglich, aber so umfangreich wie nötig sein. Die Berichte der Referenten und des Vorstandes werden in schriftlicher Form vorliegen. Bei der Siegerehrung zur Tourenzielfahrt 2020 werden nur die ersten fünf Plätze ausgezeichnet.

Hier die Tagesordnung.
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Berichte der Referenten
TOP 3 Berichte des Vorstandes
TOP 4 Bericht der Kassenprüfer
TOP 5 Ernennung eines Versammlungsleiters
TOP 6 Entlastung des Vorstandes
TOP 7 Neuwahl des Vorstandes
TOP 8 Anträge
TOP 9 Siegerehrung Tourenzielfahrt
TOP 10 Ehrungen
TOP 11 Verschiedenes

Mit den besten Grüßen und der Hoffnung, Dich auf der JHV begrüßen zu können,
im Namen des gesamten Vorstandes

Michael Lenzen
Vorsitzender BVDM