E-Scooter
E-Roller

Das Problem der E-Scooter…

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag empfiehlt einen Um- und Ausbau der Radinfrastruktur. Scooter-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger hätten nur dann eine gute Chance, sicher durch den Verkehr zu kommen, wenn ihnen der dazu erforderliche Raum zugestanden werde. Das gelte auch für das Abstellen der Fahrzeuge, was bundeseinheitliche Regelungen erforderlich mache. Derzeit werden die Fahrzeuge vielfach einfach irgendwo abgestellt. Das soll zukünftig nicht mehr so sein. Gesonderte Abstellplätze werden verlangt.

Zu den Forderungen nach baulichen Maßnahmen kommt das Problem der hohen Zahl an Ordnungswidrigkeiten, die durch die Scooter-Fahrer begangen werden. Hier vermutet der Verkehrsgerichtstag eine unzureichende Kenntnis der geltenden Regeln. Zumindest für diejenigen, die keinen Führerschein für ein anderes Kraftfahrzeug besitzen, dürfte das zutreffen. Bei allen anderen kann bisweilen eine gediegene Verweigerungshaltung unterstellt werden. Damit sich zukünftig niemand mehr mit Nichtwissen herausreden kann, soll, ähnlich wie bei Mofafahrern, eine Prüfbescheinigung zum Führen der Scooter eingeführt werden.

Auch technisch soll sich bei den elektrisch betriebenen Rollern etwas ändern. Damit andere Verkehrsteilnehmer ihre Richtungswechsel besser erkennen können, begrüßt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) die Ausstattung mit sog. „Blinkern".

Drängler, Poser und HB-Männchen…

Das zunehmend aggressive Verhalten im Straßenverkehr hat den Verkehrsgerichtstag gleichsam beschäftigt. Fahrzeugführer, die bei Straftaten im Straßenverkehr durch ein hohes Aggressionspotential auffallen, müssen automatisch zur „MPU“, so die Forderung des DVR. Weiter führt DVR Pressesprecherin Julia Fohmann aus: „Wer drängelt, nötigt, riskant überholt oder anderweitig durch einen aggressiven Fahrstil auffällt, muss die Konsequenzen deutlich spüren". Derartiges Verhalten soll künftig bußgeldbewehrt werden.

Optionsmodell für mehr Praxis bei Fahranfängern…

Starre Regelungen werden den Menschen nicht gerecht und schaffen keine Anreize. Vor diesem Hintergrund soll für Fahranfänger ein Optionsmodell eingeführt werden, das sowohl eine Verkürzung als auch eine Verlängerung der Probezeit z. B. je nach Teilnahme am begleiteten Fahren und Schulungsmaßnahmen ermöglicht.

Was vor dem Hintergrund anders gelagerter Entscheidungen aus pädagogischen Schulungsbereichen bemerkenswert ist: Die qualitativen Anforderungen bei der theoretischen und praktischen Prüfung sollen, trotz steigender Durchfallquoten, nicht gesenkt werden. Frau Fohmann vom DVR: „Wer die Fahrerlaubnis erhält, muss die Regeln und Verhaltensweisen im Straßenverkehr kennen. Alles andere wäre ein unnötiges Sicherheitsrisiko".

Günter Heumann-Storp