Motorradschalldämpfer
Laut ist out

Die Stellungnahme des Bundesverbands der Motorradfahrer e.V.:

„Der Bundesverband der Motorradfahrer setzt sich seit rund drei Jahrzehnten für eine Reduzierung des Verkehrslärms ein. Beispielhaft verweise ich hier auf die Kampagne des Deutschen Verkehrssicherheitsrates aus den 90er Jahren „Laut ist out“. Der BVDM hat als erster eine Lärmobergrenze für Fahrzeuge gefordert, die über den gesamten Betriebszustand gelten muss und auch gefordert, dass technische Einrichtungen, die dazu dienen, die Lautstärke eines Fahrzeugs (ausgenommen E-Fahrzeuge) zu erhöhen, verboten werden. Aber unsere Forderungen beziehen selbstverständlich alle Fahrzeuge ein.

 

Was wir ablehnen und nicht nachvollziehen können, ist die einseitige Fokussierung beim Thema Lärm auf die Motorräder. Hier sehen wir ganz klar eine Diskriminierung der Motorradfahrer. Mehr als vier Millionen Motorradfahrer wegen Fehlverhaltens einer Minderheit über einen Kamm zu scheren, ist ein Unding. Bei Autofahrern, etwa bei den illegalen Straßenrennen in Städten, geht man auch gezielt gegen die Verursacher vor. Hier muss gleiches Recht für alle gelten.  Insbesondere gegen Streckensperrung als vermeintlich einfaches Mittel gegen Lärm wehrt sich der Verband, der seit mehr als 60 Jahren die Interessen der Motorradfahrer vertritt mit Nachdruck. Streckensperrung sind keine  Lösung, sie verlagern nur das Problem.

 

Das Lärmproblem ist sei Jahren bekannt und es gibt schon zahlreiche Maßnahmen, die auch vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht wurden. Viele jetzt nach öffentlichem Druck von der Politik erhobene Forderungen halten einer fachlichen Überprüfung nicht Stand und sind teils populistisch. Es gibt schon jetzt zahlreiche Möglichkeiten für Polizei und Verwaltung, gegen Lärmverursacher vorzugehen. Sie werden meist jedoch nicht oder nur in Ansätzen genutzt, sei es aus Personalmangel, fehlender Technik oder fehlender geschulten Mitarbeitern. Da ist der Ruf nach geänderten Gesetzen oder härteren Strafen scheinbar der einfachere Weg, zumal er sich gegen eine Minderheit richtet.

Der BVDM bietet sein fachliches Know-how und seine Unterstützung an, um vor Ort wirksame Maßnahmen gegen den Verkehrslärm durchzuführen, der stark von Motorradfahrern verursacht wird. Bewährt haben sich die sogenannten Lärmdisplays oder Lärmblitzer, die zu einer deutlichen Reduzierung der Lautstärke geführt haben.“

 

Der Antrag an den Bundesrat zur Minderung des Motorradlärms wurde durch die Landesregierung NRW in den Bundesrat eingebracht.

Bundesrat ergreift Initiative gegen Motorradlärm

Beschluss des Bundesrats

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Lärm von Motorrädern zu verringern. In einer am 15. Mai 2020 gefassten Entschließung spricht er sich dafür aus, die zulässigen Geräuschemissionen aller neu zugelassenen Motorräder auf maximal 80 dB(A) zu begrenzen. Die Bundesregierung solle sich bei der Kommission entsprechend dafür einsetzen.

BVDM e.V.: Hier muss erst einmal genau geklärt werden, welchen Wert der Bundesrat meint. Wahrscheinlich das Fahrgeräusch, das unter U.3 im Fahrzeugschein steht! Außerdem wird es einen Bestandsschutz für zugelassene Fahrzeuge geben.

 

Härtere Strafen fürs Tunen

Außerdem hält der Bundesrat härtere Strafen für das Tunen von Motorrädern erforderlich, wenn es eine erhebliche Lärmsteigerung zur Folge hat. Das Sound-Design, über das Fahrerinnen und Fahrer die Soundkulisse selbst einstellen können, müsse verboten werden.

BVDM e.V.: Dies muss für alle Fahrzeuge gelten!

 

Bei zu viel Lärm sofort sicherstellen

Darüber hinaus fordern die Länder das Recht für Polizisten, Fahrzeuge bei gravierenden Lärmüberschreitungen sofort sicherzustellen oder an Ort und Stelle zu beschlagnahmen.

BVDM e.V.: Diese Möglichkeit hatten die Behörden schon vorher, aber selten angewandt.

 

Problem der Erkennbarkeit

Weiter müsse eine Lösung dafür gefunden werden, dass Raser häufig einer Strafe entgingen, weil sie aufgrund der Helmpflicht und fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht erkannt würden. Auch bei der Haftung macht der Bundesrat Änderungen geltend, um die Halter eines Motorrads zumindest für die Kosten der Erstellung eines Bußgeldbescheids belangen zu können.

BVDM e.V.: Diese eingeschränkte Halterhaftung muss für alle Fahrzeuge gelten, nicht nur für Motorräder. Diskriminierung.

Begrenzte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen

Für notwendig halten die Länder es auch, aus Lärmschutzgründen zeitlich beschränkte Verkehrsverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken sollten davon ausgenommen werden. Überhaupt solle die Bundesregierung den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität mit alternativen Antriebstechniken verstärkt unterstützen.

BVDM e.V.: Gegen Verkehrsverbote für Motorräder wird der Verband rigoros vorgehen und dies nicht zulassen!

 

Silent Rider unterstützen

Abschließend bittet er die Bundesregierung, Initiativen wie „Silent Rider“ zu unterstützen. Dabei handelt es sich um einen Verein, der sich gegen Motorradlärm engagiert. Mitglieder des Vereins sind Kommunen und Interessengemeinschaften.

BVDM e.V.: Mit noch viel mehr Recht könnte der BVDM, der sich seit Jahren für eine Reduzierung des Verkehrslärms und für mehr Verkehrssicherheit einsetzt, eine Unterstützung durch Steuergelder fordern!

 

 

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

BVDM e.V.: Wie lange ein Gesetzgebungsverfahren andauern wird, ist nicht vorhersehbar. Jedoch werden wir von unserem Recht der Mitarbeit in den Ausschüssen Gebrauch machen. Der BVDM e.V. ist ja in der Lobbyliste des Bundestags registriert und kann mitwirken.

Stand: 15.05.2020

 

Begründung des Bundesrates: Motorradfahren ist für viele Menschen in der Bundesrepublik Freizeitvergnügen und Hobby. Zahlreiche Ausflugziele sind in vielen Regionen der Bundesrepublik landschaftlich schön gelegen. Das zieht viele Motorrad fahrende Touristen aus dem In- und Ausland an. Für viele Anwohner bedeutet das Freizeitvergnügen der Motorrad Fahrenden jedoch eine Lärmbelästigung, wenn diese die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten oder auf extralaut getunten Motorrädern unterwegs sind. Im Rahmen der Freizeitgestaltung sind Motorräder oft an Ruhetagen (Wochenende, Feiertage) unterwegs, wo sie durch absichtlich erzeugten Lärm auch als Einzelfahrzeuge extrem belästigen können. Dabei sind ein rücksichtsvolles Miteinander, die Einhaltung geltender Gesetze und Geschwindigkeitsregelungen Voraussetzung, um Interessenskonflikte und Verbotszonen zu vermeiden. Die berechtigten Interessen der Anwohner und die der Motorrad Fahrenden gilt es, in einen fairen Ausgleich zu bringen. Ansätze zur Lärmminderung und Erhöhung der Verkehrssicherheit können sich durch Förderung von Verständnis und Toleranz zwischen den Verkehrsteilnehmern ergeben. Durch eine bundesweite Kampagne kann eine höhere Sensibilisierung erreicht werden. Solche weichen Maßnahmen müssen von wirkungsvollen Kontrollen und Sanktionen flankiert werden. Bei eklatanten Verstößen gegen die Geräuschvorschriften müssen die Polizeibehörden der Länder zudem ein wirkungsvolles Instrumentarium in die Hand bekommen, um die betroffenen Fahrzeuge unmittelbar aus dem Verkehr zu ziehen. Das Geräuschverhalten von Kraftfahrzeugen wird in EU-Vorschriften und in internationalen Vorschriften der UN (UNECE-Regelungen) sowie im nationalen Recht im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Die Genehmigungs- und Zulassungsregelungen reichen bislang allerdings nicht aus. Die Fahrzeuge müssen nicht nur bei der Typprüfung, bei der die vorgeschlagene Höchstgrenze von 80 dB (A) bereits in der Regel eingehalten werden muss, sondern vor allem im normalen Fahrgeschehen deutlich leiser werden (Real Driving Sound Emissions).

 

 

Hier wird die Gesetzgebung erklärt

Gesetzgebung