EU plant drastische Einschränkungen beim Führerschein.

Der Verkehrsausschuss der Europäischen Union plant drastische Einschränkungen beim Führerschein für Pkw und Motorrad. Im Vorfeld der Beschlussfassung hat der BVDM bei deutschen Europa-Politikern jetzt kritisch nachgefragt.

Damit aus den Plänen des EU-Verkehrsausschusses ein Gesetz wird, bedarf es der Zustimmung der EU-Kommission. Diese unterbreitet den Vorschlag dem EU-Parlament und dem EU-Ministerrat. Der Bericht von Frau Delli "wird am 7. Dezember im Verkehrsausschuss abgestimmt, bevor das Plenum (EU Parlament) voraussichtlich im März 2024 über die Richtlinie entscheidet" (1)

Der EU-Verkehrsausschuss wird von der französischen GRÜNEN-Politikern Karima Delli (2) geleitet. Der vorgelegte Entwurf einer Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie stammt im Wesentlichen aus ihrer Feder.

Die Vorsitzende des EU-Ausschusses für Verkehr und Tourismus, ist die Politikerin der fanzösischen „Grünen", Karima Delli. (Foto: von Wahlplakat, R. Mohr)

 

Geplant ist die Überarbeitung der „Richtlinie 2006/126/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006“. Uns liegt das Dokument des Ausschusses für „Verkehr und Tourismus" mit dem Aktenzeichen 2023/0053(COD) vor.

 

Drastische Einschränkungen und Begrenzungen der Fahrerlaubnis

Die von Delli und dem EU-Ausschuss für Verkehr und Tourismus geforderten Einschränkungen und Beschneidungen unseres Führescheines sind extrem umfangreich. Wir konzentrieren uns in einem ersten Schritt zunächst einmal auf die aus unserer Perspektive wichtigsten und drastischsten Forderungen. Dieses sind:

  • Führerschein A1 - Altersklasse wird angehoben: Das Mindestalter für den Erwerb des Führescheines A1 (Kleinkraftrad, derzeit 16 Jahre) soll angehoben werden. Eine neue Altersgrenze wird nicht genannt. Vermutlich auf 18 Jahre.
  • Führerschein wird strenger befristet:  Die Gültigkeitsdauer der Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B1, B (und B+) soll von derzeit 15 Jahre auf 10 Jahre verkürzt werden. Diese Forderung bedeutet, dass jeder Bürger alle 10 Jahre seinen Führerschein bei der Behörde verlängern müsste. Es entstehen hohe Verwaltungsgebühren. Zur Erinnerung: Bis vor kurzem war der „klassische Papier-Führerschein“ in der Bundesrepublik unbegrenzt gültig.
  • Regelmäßige zwangsweise ärztliche Untersuchungen: Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Führerscheines soll zum Zwecke der Erneuerung der Gültigkeitsdauer eine ärztliche Untersuchung zwingend vorgeschrieben werden.
  • Zusätzliche zwangsweise Schulungen: Die Gültigkeitsdauer der Führerscheine von Fahranfängern soll auf höchstens zwei Jahre verkürzt werden. Dann sollen diese gezwungen sein, an „einer Auffrischungssitzung“ teilzunehmen.

 

Nach zwei Jahren sollen „Führerschein-Neulinge" nochmals die Schulbank drücken. (Foto: R. Mohr)

 

Bei „Fahranfängern“ mit Motorrad-Führerschein wird gefordert:

  • für den Führerschein A1 eine maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h
  • für den Führerschein A2 eine maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
  • für den Führerschein A eine maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h

Drastische Einschränkungen für ältere Bürger, zwangsweiser Arztbesuch:

Die Gültigkeit der Führerschein soll wie folgt begrenzt werden:

  • Auf höchstens sieben Jahre für Führerscheine von Inhabern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  • Auf höchstens fünf Jahre für Führerscheine von Inhabern, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.
  • Auf höchstens zwei Jahre für Führerscheine von Inhabern, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.

Diese Personen können ihren Führerschein dann nur „erneuern“ wenn sie sich zwangsweise einer ärztlichen/ psychologischen Untersuchung unterziehen. Zusätzliche „Fahrprüfungen“ sind ebenfalls angedacht.

Begründet werden diese Forderungen mit der Behauptung, dass ältere Fahrer (Pkw und Motorrad) eine besonders hohe Gefahr für den Straßenverkehr darstellen würden. Gerne wird auch behauptet, ältere Fahrer würden besonders häufug Unfälle mit Personenschaden verursachen.

Die Behauptung „ältere" Menschen verursachen mehr Unfälle im Straßenverkehr ist falsch

Zumindest für Deutschland sind derartige Behauptungen schlichtweg falsch. Die Fakten sprechen eine deutlich andere Sprache. Im Folgenden zeigen wir die Unfallhäufigkeit nach Altersgruppen. Um sicher zu sein, dass nicht die unterschiedliche Anzahl der Führerscheine in den einzelnen Altersgruppen die Aussage verfälscht, haben wir die Unfalldaten auch an der Zahl der Führerscheine in der jeweiligen Altersgruppe relativiert. Schlussendlich findet der Leser auch noch Daten und Fakten zu der Häufigkeit verschuldeter Unfälle mit Personenschaden.

 

 

 

Der BVDM fragt nach

Wir haben wichtige Entscheidungsträger in der EU, aber auch in der Bundesregierung, angeschrieben und nach ihrer Haltung gefragt. Nicht zuletzt vor der kommenden Europa-Wahl im Juni 2024 (gewählt wird das Europa-Parlament) wollen wir wissen, welche Einstellungen und Haltungen die von den deutschen Bürgern in das EU-Parlament entsandten Politiker haben. (3)

 Diese Politiker und Entscheidungsträger hat der BVDM angeschrieben.

 

Wir erwarten die Rückantworten der Politiker in Kürze. Wir werden hier zeitnah ausführlich berichten. (4)

Anmerkung:

(1) Quelle: Zitiert nach Thomas Rudner (SPD) Mitglied im EU Verkehrsausschuss:  "Realitätsfern und schwer umsetzbar" - Nachrichten - Europa-SPD (spd-europa.de) Abgerufen: 30.11.2023, 14:00 Uhr

(2) Seit 2009 ist die Französin Karima Delli Abgeordnete im Europaparlament. Sie ist Vorsitzende im Ausschuss für Verkehr und Tourismus und Mitglied der Fraktion „Die Grünen/EFA“.

(3) Die Wahl zum Europäischen Parlament findet vom 6. bis 9. Juni 2024 statt.

(4) Der Brief an die Politiker, hier gezeigt am Beispiel des Schreibens an Herrn M. Weber (EVP),  findet sich hier. Inhaltlich sind alle Briefe identisch. Hier klicken: Brief mit Fragen an die Politik. Am Beispiel M. Weber (EVP)