Lösung für die Reifenbindung

Auf seiner Sitzung am 25./26. März hat der Bund-/Länderfachausschuss „Technisches Kraftfahrzeugwesen“ (BLFA TK) auch über das Thema Reifenbindung beraten. Wie berichtet, gab es bei Motorrädern mit Zulassung vor dem Jahr 2000 massive Probleme, wenn die Besitzer neue Reifen benötigten. Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikate/-modelle sind meistens nicht mehr zu bekommen, aktuelle Reifen ohnehin . Die Prüfstellen forderten eine kostenintensive und aufwendige Einzeleintragung.

Wie der Bundesverband der Motorradfahrer schon berichtet hatte, gibt es eine Lösung für das Problem. Der Ansprechpartner des BVDM im Verkehrsministerium hat mitgeteilt, dass seitens der Länder nach der Beratung keine Bedenken gegen die Anwendung des neuen Verfahrens, Reifenfabrikatsbindungen durch eine Hüllkurvenprüfung „austragen“ zu lassen. „Fahrzeughalter können bei Technischen Diensten oder Technischen Prüfstellen, die das Verfahren bereits anbieten, die Prüfung entsprechend durchführen lassen.“

Bei der sogenannten Hüllkurvenprüfung geht es um die Ausdehnung des Reifens und die Freigängigkeit gegenüber Bauteilen wie etwa dem Schutzblech.

BVDM begrüßt die kurzfristige Lösung, fordert aber eine rechtssichere verbindliche Regelung

Das war die Lösung, die der BVDM im Gespräch mit dem damaligen Parlamentarischen Staatssekretär im Verkehrsministerium besprochen hatte. Es ist in jedem Fall sinnvoll, vor der Austragung der Reifenbindung bei der jeweiligen Prüforganisation anzufragen, ob diese eine solche Hüllkurvenprüfung durchführen können. Auch wenn das nicht die große Lösung ist, die der BVDM anstrebt, so gibt es zumindest in dieser Saison erst einmal eine Vereinfachung und Entlastung für die zahlreichen betroffenen Motorradfahrer mit Motorrädern, die noch ein nationale ABE mit Eintragung der Reifenbindung haben (Zulassung vor 2000).

Mittelfristig ist vorgesehen, den technischen Ablauf der Prüfung zu vereinheitlichen, um ein bundesweit einheitliches und transparenten Prüfverfahren zu schaffen. Wie der BVDM erfahren hat, wurde zudem ein technisches Gremium von Prüforganisationen beauftragt, die verschiedenen Berechnungstools der Überwachungsorganisationen zu untersuchen, zu vergleichen und zu bewerten. Die Ergebnisse werden dem BLFA-TK (Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“) vorgestellt. Das wird aller Voraussicht nach aber erst für die nächste Motorradsaison relevant. Nach Abschluss der Untersuchung wird auch die Verkehrsblattverlautbarung aktualisiert und damit die erforderliche Rechtssicherheit geschaffen.