Reifeneintragung: Reibach ohne Sicherheitsnutzen

In den letzten Jahrzehnten ist das fahren und beherrschen eines Motorrads deutlich sicherer geworden. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe. Zum einen sind die Fahrwerke immer besser geworden. Die Zeit der pendelnden Großtourer oder der „Gummikühe“ ist eindeutig vorbei. Zum anderen haben Reifen heute eine Haftung und Stabilität die noch in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts Rennreifen gut zu Gesicht gestanden hätten.

Die Fahrwerke älterer Motorräder kann man nur aufwendig verbessern. Mit modernen Reifen können ältere Motorräder aber gut und sicherer bewegt werden. Wenig Aufwand und Kosten hatten die Besitzer älterer Motorräder, wenn sie den Freigaben von Reifenherstellern vertraut haben. Die Hersteller montierten die neuen Reifenmodelle und Konstruktionen auf das jeweilige Motorradmodell und testeten sie intensiv in allen Fahrsituationen. Die Fahrtests wurden dabei von erfahrenen Profifahrern durchgeführt. Teilweise auf abgesperrten Strecken im Grenzbereich. Nicht jedes Motorrad bekam eine Freigabe, aber wenn der Reifenhersteller sicher war, dass ein Reifen für ein Motorradmodell geeignet und sicher ist, erteilte er eine Reifenfreigabe für den Reifen auf dem Motorradmodell. Der Motorradfahrer konnte sicher sein, dass der freigegebene Reifen gut funktioniert. Die Reifenfreigabe war bei Kontrollen und der HU der Beleg für die Eignung des Reifens.

Änderung ohne Experten einzubeziehen

Dieser sicheren Praxis hat das Bundesverkehrsministerium im August 2019 ohne Not einen Riegel vorgeschoben. Ab 2020 müssen alle Reifen, die von der eingetragenen Reifengröße abweichen, einzeln bei den Prüfstellen vorgeführt und abgenommen werden. Diese bisherigen Freigaben gelten nicht mehr für Reifen die ab 2020 produziert werden. Jedes Motorrad mit Reifen in abweichender Reifenbezeichnung muss nun einzeln bei den Prüfstellen (TÜV, Dekra, etc.) vorgeführt und der Reifen für jedes Motorrad eingetragen werden. Statt Profis auf abgesperrter Strecke „testet“ nun ein mehr oder minder fahrtechnisch qualifizierter Prüfer die Eignung des Reifens in einem kurzen Fahrversuch im öffentlichen Verkehr. Diese Neuregelung wurde ohne Not (z.B. Unfälle durch freigegebene Reifen) von der Bund-Länder Kommission - ohne die Hinzuziehung von Experten und Fachleuten - beschlossen und vom BMVI verkündet. Die einzigen Profiteure sind die Prüfstellen wie TÜV, Dekra und Co, die nun mehr Umsatz machen dürfen. Eine Verbesserung der Unfallstatistik wird nicht erwartet!

Doch der Reihe nach. Im „Verkehrsblatt“ 15-2019, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wurde am 15. August 2019 eine neue Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern veröffentlicht. Diese besagt, dass jeder der eine andere Reifengröße fahren möchte als die welche in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dies in Zukunft prüfen und eintragen lassen muss. Bisher war die Nutzung einer anderen Reifengröße in vielen Fällen, wie eingangs beschrieben, mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers möglich. Diese Möglichkeit entfällt zukünftig. Wird dann eine nicht eingetragene Reifengröße verwendet, könnte damit im konkreten Einzelfall die Betriebserlaubnis eines Kraftrades erloschen sein. Eine Begutachtung seitens einer technischen Prüfstelle wird deswegen nach der neuen Vorgabe des Verkehrsministeriums zukünftig zwingend erforderlich. Für diese strengeren Regeln gibt es eine Übergangsphase. Die neue Regelung gilt zunächst für Reifen, die nach dem 31.12.2019 produziert werden. Reifen, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen vorerst auch weiterhin nach der alten Regelung (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) genutzt werden. Trotzdem kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Problemen kommen, da das Fahrzeug im Sinne der StVZO nicht völlig regelkonform ist. Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Regelung dann für alle Reifen, auch ältere Reifen sind dann nicht mehr einsetzbar.

Viele Fahrer von Youngtimern betroffen

Eine andere „Reifengröße“ ist es aber schon, wenn die Bezeichnung in den Papieren von der Bezeichnung der montierten Reifen abweicht. In früheren Jahren wurden die Reifen in Zollgrößen angegeben, z.B. 4.00-18 64 H. Es folgte eine Angabe nach ECE R75. Die Bezeichnung nach dieser Norm wurde aber 1998 geändert. So wurde dann z.B. aus einem 140/90 VB 15 ab 1998 ein 140/90 B 15 70 V. Moderne Reifen werden zudem häufig nicht mehr in den alten Reifengrößen bzw. -bezeichnungen angeboten. Zumindest für häufig genutzte Motorräder gibt es bisher die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller. Wer davon betroffen ist? Zumindest sehr viele Fahrer von älteren Motorrädern. Exemplarisch als größere Gruppe seien hier die Nutzer von Zweiventiler BMWs erwähnt. Viele der Fahrer nutzen auf ihrer R80 oder R100 abweichende Reifenbezeichnungen mit Freigabe der Reifenhersteller.

Im Herbst 2019 kritisierten die betroffenen Verbände BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur Handwerk), WDK (Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie) und IVM (Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V.) in einem offenen Brief an das BMVI die veröffentliche Regelung und baten um Stellungnahme. Der BVDM berichtete und bezog ebenfalls Stellung in einem Blogeintrag im November 2019. Und was passierte? Nichts! Auch die Reaktion oder gar der Aufschrei der betroffenen Motorradfahrer ist bisher sehr verhalten. Haben die meisten es noch nicht mitbekommen? Werden sie erst wach, wenn sie der Prüfer bei der nächsten HU auffordert, die montierten Reifen (trotz vorliegender Freigabe) kostenpflichtig eintragen zu lassen?

Verbände hatten sich kritisch zu geplanten Änderungen geäußert

Grundsätzlich müssen bei Änderungen von gesetzlichen Regeln betroffene Verbände und Organisationen vorab informiert und um Stellungnahme gebeten werden. Meistens denkt der Gesetzgeber daran, den BVDM bei Verordnungen, die Motorradfahrer betreffen, zu informieren. Es wird aber auch schon mal vergessen, wie bei der Winterreifen-Verordnung. Die Neuregelung wurde allerdings im Verkehrsblatt veröffentlich. Im Gegensatz zu Texten von Gesetzen und Verordnungen sind die Regelungen des BMVI nicht öffentlich zugänglich und müssen kostenpflichtig gekauft werden. Die nächste Frage war, auf welchen Fakten, gerade zur Verkehrssicherheit, diese Regelung basiert. Offensichtlich auf keinen Fakten!

Schon im April 2019 hatte sich der WDK  zu der geplanten Regelung kritisch geäußert. Da ich zu der dort beschriebenen „166. BLFA-TK“ nichts gefunden habe, habe ich einfach mal nachgefragt. Überraschend schnell hat das Referat StV 22 - Kraftfahrzeugtechnik (Fahrzeugsicherheit und innovative Technologien) des BMVI geantwortet. Nachzulesen unter: https://fragdenstaat.de/a/184511
Ebenso schnell auf meine Nachfrage zum „Sicherheitsgewinn“ der Regelung und in welchen Bundesländern es abweichende Regelungen gab: https://fragdenstaat.de/#nachricht-479273

„Bund und Länder haben gemeinsam über die Beurteilung von abweichenden Reifenkombinationen an Krafträdern beraten und sich diesbezüglich auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt“ und „Diese Regelung dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Klarstellung.“
Auf Nachfrage wieviele Unfälle durch die Regelung vermieden werden könnten, kam dann als Antwort: „Die hier vorliegenden Unfallstatistiken enthalten keine Angaben, welche Bereifungen in den jeweiligen Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeuge aufgeführt sind. Diese Regelung dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und damit auch der Vermeidung von Unfällen“.

Statt Erleichterung hohe Hürden und höhere Kosten

Aus der Stellungnahme des BMVI zu der Regelung geht hervor, dass man Erleichterung schaffen wollte für die Nutzer von EU-typgeprüften Motorrädern, mit einer nur in Deutschland angewendeten Reifenfabrikatsbindung. Da Bund und Länder offensichtlich keine Fachleute befragen müssen, wurde die Regelung so getroffen, dass nun Besitzer von älteren Motorrädern der Zugang zu modernen und sicheren Reifen deutlich erschwert, verteuert und in Einzelfällen unmöglich gemacht wird. Das wohlgemerkt, ohne dass dafür die Sicherheit verbessert wird. Das Unfallgeschehen gibt dies nicht her. Man könnte natürlich auch vermuten, dass hinter den Kulissen die Lobby einer deutschen Prüforganisation gut arbeitet und sich neue Umsätze generiert hat. Auch das war schon zu lesen.

Wie kann man gegen so eine unsinnige und für die Nutzer älterer Motorräder kostenintensive Regelung vorgehen? Letztendlich müssen wohl betroffene Motorradfahrer klagen, die seit Jahren einen Reifen mit Freigabe nutzen und ihn nun mit hohen Kosten eintragen lassen müssen.

Die Forderung muss sein:

  • Alle bisherigen Freigaben der Reifenhersteller müssen gültig bleiben.
  • Es muss den Reifenherstellern auch weiterhin möglich sein, Freigaben zu erteilen
  • Gleichwertige metrische Größen zu den eingetragenen zölligen Größen dürfen ohne weitere Eintragungen montiert werden
  • Die Herstellerbindung in den Fahrzeugpapieren entfällt (wie in anderen EU Ländern).
  • Wurde der Reifen eines Herstellers in einer definierten Reifengröße von einem Sachverständigen abgenommen und in die KFZ-Papiere eingetragen, gilt diese Reifengröße automatisch auch für Reifen anderer Hersteller.

Und als optimale Lösung, um nicht ständig die gleiche Arbeit zu bezahlen:

  • Wurde eine Reifengröße von einem Sachverständigen abgenommen und wurde dies in die KFZ-Papiere eingetragen, gilt diese Größe automatisch auf allen baugleichen Fahrzeugen als genehmigt und darf ohne weiteres montiert werden. Eine entsprechende Liste wird öffentlich einsehbar beim KBA geführt.

Oder kurz und knapp: Sofortige Rücknahme dieser die Sicherheit gefährdenden Regelung!