Verkehrspolitik

Der BVDM setzt sich dafür ein, dass motorisierte Zweiräder als umweltfreundliches Individualverkehrsmittel anerkannt und deren spezifischen Belange berücksichtigt werden. Es darf in der Gesetzgebung weder benachteiligt noch vergessen werden. Ganz besonders darf es nicht einseitig ausgegrenzt werden (Streckensperrungen).
Motorisierte Zweiräder benötigen im Schnitt 1/5 des Platzes eines Autos, das im Schnitt mit nur 1,2 Personen besetzt ist. Sie sind ein unverzichtbares Verkehrsmittel um die Überlastung der Straßen im täglichen Verkehr zu reduzieren. Weniger Standfläche, weniger Stau, kürzere Fahrzeiten und in Folge auch weniger Schadstoffbelastungen an den Verkehrsflächen. Bei der Verkehrsplanung für überlastete Straßenräume sind Zweiradfahrer daher zu fördern, die aktuell in Deutschland leider nicht berücksichtigt werden.

In der Gesamtheit aller Unfälle sind motorisierte Zweiradfahrer deutlich weniger an Unfällen beteiligt als Autofahrer. Gleichwohl ist ihr Verletzungsrisiko deutlich höher, da sie von keinem schützenden Käfig umgeben sind. Daher müssen die Sicherheitsbedürfnisse vermehrt und einforderbar zum Beispiel bei der Gestaltung von Verkehrswegen, der Berücksichtigung bei kommenden Techniken (Assistenzsysteme, Vehicle to Vehicle Kommunikation) als auch der sicheren und hindernisfreien Gestaltung des Umfelds (siehe MVMot) im Falle eines Sturzes, bedacht werden. Bisher werden zu häufig nur Sicherheitserfordernisse von Autos und LKWs berücksichtigt (z.B. ungesicherte Leitplanken Pfosten ohne Unterfahrschutz, Reparaturen mit Bitumen...).

Zur Gleichbehandlung und Förderung des motorisierten Zweirades gehört auch der Zugang zum Individualverkehr. Je früher man etwas lernt, desto sicherer kann man es später anwenden, wie im Bereich Pkw das begleitete Fahren ab 17 belegt. Dies sollte in Deutschland auch für motorisierte Zweiradfahrer angewendet werden und die gesetzlichen Regelungen an die wirksameren Grenzen der EU-Führerschein Richtlinie (aktuell 2006/126/EG) angepasst werden. Das bedeutet z.B. Führerschein AM ab 15 Jahren bundesweit und zulässige Höchstgeschwindigkeiten die ein „Mitschwimmen" im Verkehr ermöglichen (z.B. 50 km/h statt 45 km/h).
Öffentliche Verkehrsmittel sollen weiterentwickelt und attraktiver gestaltet werden, aber nicht zu Lasten derer, für die sie (noch) keine Alternative für das tägliche Mobilitätsbedürfnis sind.