Damit sich jeder Motorradfahrer ein Bild davon machen kann, wie die Fraktionen im Bundestag zur Drucksache 125/20 „Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm" stehen, hat der Bundesverband der Motorradfahrer sie um eine Stellungnahme gebeten. Der Beschluss des Bundesrates, der unter anderem Streckensperrungen an Feiertagen und Wochenenden vorschlägt und eine Obergrenze von 80 db(A) in allen Fahrtzuständenm, ist nur eine Empfehlung an die Bundesregierung, sich damit zu befassen. Der Bundestag entscheidet, ob und was aus diesen Vorschlägen wird.

 

CDU/CSU-Fraktion

Die CDU/CSU-Fraktion hatte bereits vor der Abfrage des BVDM Postion bezogen. Der verkehrspolitische Sprecher Rainer Alois:

Kein Fahrverbot für Motorräder

„Zu laute Motorräder sind ohne Zweifel ein ernstes Problem für zahlreiche lärmgeplagte Menschen. Dieses Problem muss man entschieden angehen. Viele erfolgreiche Initiativen vor Ort zeigen, wie das geht. Und da, wo der Bund weiterhelfen kann, wird er das tun. Das umfasst aber keine generellen Verbote. Ein Fahrverbot für Motorräder an Sonn- und Feiertagen, so wie es die Länder im Bundesrat gefordert haben, wird es mit uns definitiv nicht geben. Ein solches Fahrverbot wäre ein gravierender Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte der Menschen. Es ist für mich völlig unverständlich, wie der Bundesrat so etwas beschließen kann. Auch halte ich die Forderung der Länder nach einer Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches für völlig überzogen und lebensfern. Sämtliche Motorradfahrer würden dadurch unter Generalverdacht gestellt. Dabei verhält sich die Mehrzahl der Fahrerinnen und Fahrer rechtstreu und verantwortungsbewusst."

 

SPD

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und die Frage nach der Position der SPF-Fraktion zum Bundesratsbeschluss zur Lärmreduzierung bei Motorrädern. Gerne antworte ich Ihnen als verkehrspolitische Sprecherin meiner Fraktion.

Mit Beschluss des Bundesrates vom 15. Mai 2020 fordern die Bundesländer die Bundesregierung auf, sich stärker für eine Reduzierung der Lärmbelastung durch Motorräder einzusetzen. Die Bundesregierung kann zum jetzigen Zeitpunkt entscheiden, ob und wann sie die Anregungen zur Lärmreduktion umsetzen will. Der Bundestag ist aktuell nicht an dem Verfahren beteiligt.

Die Entschließung des Bundesrates umfasst verschiedene Punkte. So gibt es u.a. Vorschläge des Bundesrates für weiche Maßnahmen wie eine bundesweite Kampagne, damit die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer für eine angemessene Fahrweise sensibilisiert werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Strafen für Manipulationen am Auspuff deutlich zu verschärfen. Auch Motorsteuerungen an Motorrädern, die individuelles „Sound Design" und damit störende und belästigende Geräusche erzeugen können, sollen verboten werden.

Der Bundesrat sieht außerdem dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen. Hierbei handelt es sich um eine Bitte des Bundesrates an die Bundesregierung, die einschlägigen Regelungen anzupassen. Also keinesfalls um bereits beschlossene Maßnahmen. Es ist jedoch nicht zu befürchten, dass aufgrund einzelner lauter Motorradfahrerinnen oder Motorradfahrer direkt Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Durchfahrtverbote an bestimmten Strecken auferlegt werden. Vielmehr erfolgt bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz vor Lärm die Beurteilung der Lärmsituation anhand jahresbezogener Mittelungspegel. Lärmspitzen durch Motorräder werden so nicht erfasst und können daher als Begründung für verkehrsrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen oder zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen nicht herangezogen werden.

Im Koalitionsvertrag mit der Union haben wir vereinbart, den durch Mobilität verursachten Lärm deutlich zu reduzieren. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist vollkommen klar, dass die Mehrzahl der Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer einen verantwortungsbewussten Umgang mit ihrem Hobby pflegt. Leider gibt es aber auch Fahrerinnen und Fahrer, die beispielsweise mit illegal modifizierten Auspuffanlagen oder unangemessener Fahrweise unterwegs sind. Dieses rücksichtslose Verhalten belastet Anwohnerinnen und Anwohner und schadet letztlich allen Fahrerinnen und Fahrern. Denn diese zusätzlichen Lärmemissionen tragen dazu bei, die gesellschaftliche Akzeptanz des Motorradfahrens zu reduzieren.

Der gute Klang einer Maschine ist vielen Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer wichtig. Aktuell sind aber etliche Motorräder bereits ab Werk „laut". Nach einem EU-Beschluss müssen Motorräder, die seit 1.1.2016 neu zugelassen wurden, den Grenzwert von 77 dB(A) einhalten. Bis zum Jahr 2024 soll dieser auf 68 dB(A) abgesenkt werden. Viele Hersteller nutzen die aktuellen Zulassungs- und Messverfahren dahingehend aus und erhöhen den Lärmpegel der Maschinen außerhalb des Messbereichs. Diese Maßnahmen sind legal und können von den Zulassungsbehörden bei der Typprüfung nicht beanstandet werden. Als SPD-Bundestagsfraktion sehen wir auch die Hersteller in der Pflicht zu zeigen, was technisch in Sachen geringerer Lautstärke machbar ist oder leisere Nachrüstlösungen anzubieten. Den in der Entschließung des Bundesrates geforderten Grenzwert von maximal 80 db(A) über alle Betriebszustände für neue Motorräder gilt es daher zu prüfen.

Beim Lärm ist der Fokus auf einzelne Verkehrsteilnehmende jedoch nicht zielführend. Mit Stand 2020 gibt es 4,5 Millionen zugelassene Krafträder in Deutschland. Dem gegenüber gibt es 47,7 Millionen gemeldete Pkw. Rücksichtlose Fahrerinnen und Fahrer gibt es nicht nur auf dem Motorrad, sondern auch im Auto. Um Verkehrssünder generell besser zur Verantwortung zu ziehen, muss mit wirksamen Polizeikontrollen gezielt angesetzt werden. Das dafür notwendige Personal muss entsprechend vorgehalten werden.

Wenn sich die Bundesregierung mit gesetzlichen Maßnahmen zur Lärmreduktion befasst, wird sich auch der Bundestag im parlamentarischen Verfahren damit beschäftigen. Erst dann wird sich zeigen, welche Vorschläge zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm tatsächlich auf dem Tisch liegen. Wir als SPD-Bundestagsfraktion werden uns stets für sinnvolle Maßnahmen zur Lärmreduktion einsetzen. Dafür benötigen wir eine Gesamtlärmbetrachtung. Es muss uns immer darum gehen, die verschiedenen Interessen sorgfältig abzuwägen.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

 

Bündnis 90/Die Grünen

Entsprechend Ihrem Wunsch möchte ich gerne, auch im Namen von Herrn Özdemir und Herrn Kühn, Stellung zum Beschluss des Bundesrats vom 15.05.2020 nehmen.

An der Zahl und Qualität von Zuschriften und Veranstaltungen zu Motorradlärm können wir ablesen, dass die Bedeutung des Themas für die Betroffenen kontinuierlich zugenommen hat. Daran konnten auch strengere Lärmstandards bei der Typzulassung offensichtlich nichts ändern.

Wir wissen sehr zu schätzen, dass Sie sich innerhalb der Motorradfahrerszene für mehr Rücksicht und für die Vermeidung von unnötigem Lärm einsetzen - wofür Sie aus diesem Kreis nicht nur Lob ernten. Ohne Ihre Bemühungen wäre das Lärmproblem sicher noch deutlich größer.

Dass es in Bezug auf Lärm immer noch zahlreiche Missstände gibt, wissen Sie besser als wir. So lange die Industrie in der Produktion von Lärmintensiven Motorrädern und Zubehör ein wichtiges Verkaufsargument sieht, wird sich daran nicht viel ändern. Bei der Erfindung von technischen und digitalen Finessen waren die Hersteller dem Gesetzgeber bisher immer eine Nasenlänge voraus. Und so wird es vermutlich auch bleiben, solange erhebliche Nachfrage nach einem lärmgeboosteten Fahrgefühl besteht. Das gleiche gilt für absichtlich komplizierte Testzyklen, die die Lärmmessung vor Ort beinahe unmöglich macht.

In vielen Punkten sind wir mit Ihnen einer Meinung. Wir brauchen einen maximalen Lärmwert, der für alle Betriebszustände gilt. Technik, die Lärm erhöht oder Testzyklen erkennt und entsprechend reagiert, gehören grundsätzlich verboten.

Wir geben Ihnen auch Recht, dass das gleiche für PKW zu gelten hat. Was die Forderung nach einer Halterhaftung angeht, müssen Sie aber zugeben, dass es einen gravierenden Unterschied bei der Möglichkeit gibt, die Identität des Fahrers festzustellen. Bei der Halterhaftung gibt es allerdings verfassungsrechtliche Bedenken, die einer Klärung bedürfen.

Zeitlich begrenzte Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen für einzelne Streckenabschnitte sind das letzte Mittel, wenn das Lärmproblem überhandnimmt und andere Maßnahmen kurzfristig keine Erleichterung bringen. Vielleicht ist es – leider – so, dass es einzelne drastische Maßnahmen braucht, um ein Umdenken der sehr lauten Minderheit und der Industrie, die diese bedient, herbeizuführen. Für die vernünftige Mehrheit tut mir das aufrichtig leid.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Wagner, MdB
Sprecherin für Stadtentwicklung
Mitglied im Verkehrsausschuss
Mitglied im Bauausschuss
Stellv. Mitglied im Petitionsausschuss

 

FDP

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt prinzipiell Maßnahmen zur Reduzierung von unnötigem Lärm, sowohl bei Motorrädern als auch bei anderen Kraftfahrzeugen. Dies steht im gegenseitigen Interesse von Anwohnern und Fahrern. Die Forderungen des Bundesrates an die Bundesregierung in der Entschließung mit der Drucksache 125/20 würden bei einer Umsetzung in geltendes Recht Motorradfahrer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern jedoch deutlich diskriminieren. Vor allem sind die darin enthaltenen Aspekte der Halterhaftung, Einführung eines zusätzlichen Fahrzeuggesamtgeräuschwertes sowie vor allem die Einführung von streckenweisen Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen äußerst kritisch zu bewerten.

Wir wollen nicht, dass alle Motorradfahrer unter Generalverdacht gestellt werden, weil einige wenige schwarze Schafe übermäßigen Motorradlärm durch Fahrzeugmanipulationen oder unangepasste Fahrweisen verantworten. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion besteht beim Thema Motorradlärm das Problem weniger in einem Regelungs- als in vielmehr einem Vollzugsdefizit. Motorradfahrer die besonders laut sind, müssen durch die Ordnungskräfte verstärkt kontrolliert werden. Hierfür ist eine personelle wie technische Aufrüstung unbedingt notwendig. Darüber hinaus muss diskutiert werden, ob man technischen Manipulationen durch eine der Hauptuntersuchung angegliederte Lärmmessung entgegentreten kann.

Oliver Luksic

 

Die Linke

Für DIE LINKE ist der Schutz der Bevölkerung vor Emissionen, darunter auch Lärm, ein wichtiges gesundheits- und umweltpolitisches Anliegen. Daher setzen wir uns für eine Minimierung von Lärmemissionen durch die fortlaufende Anpassung von Emissionsgrenzwerten an die technische Entwicklung ein. Grundlegend für die tatsächliche Lärmreduktion ist jedoch die Überwachung der Einhaltung dieser Grenzwerte. Hierzu bedarf es zusätzlicher polizeilicher Kontrollen. Verstöße gegen technische Vorschriften durch nicht serienmäßige Umbauten, die zu einer zusätzlichen Lärmentwicklung führen, müssen eine sofortige Stilllegung des jeweiligen Fahrzeugs zur Folge haben.
Ein pauschales Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ist hingegen abzulehnen, da die große Gruppe der Motorradfahrenden im Allgemeinen für die absichtliche Lärmverursachung einer kleineren Gruppe von Verkehrsteilnehmenden verantwortlich gemacht würde.
DIE LINKE unterstützt stattdessen den Antriebswechsel vom Verbrenner- zum Elektromotor bei Motorrädern. Im Bereich der bisherigen 50ccm-Maschinen zeigt sich, dass eine Alltagstauglichkeit des Elektromotors bereits heute gegeben ist. Zusätzlich befürworten wir in besonders sensiblen Landschaftsbereichen - wie zum Beispiel Natur- und Landschaftsschutzgebieten - die Prüfung eines Durch- und Einfahrtsverbots für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.

Herzliche Grüße

Ingrid Remmers

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Ingrid Remmers, MdB
Verkehrspolitische Sprecherin
Platz der Republik 1, 11011 Berlin

 

AFD

die AfD-Bundestagsfraktion steht auf an der Seite der Auto- und Motoradfahrer und positioniert sich deutlich gegen den Vorstoß des Bundesrates. Wir halten eine Debatte zur Lärmreduktion bei Motorrädern für angemessen, stellen uns jedoch klar auf die Seite der Motorradfahrer, deren Bewegungsfreiheit oder Eigentumsrechte nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen beschränkt werden dürfen. Wir stehen für eine uneingeschränkte Nutzung von Motorrädern und lehnen Fahrverbote klar ab. Der Bundesrat bestätigt damit, dass er – wie bereits bei der Novellierung des Bußgeldkatalogs – zu einem Machtinstrument grüner Landtagskoalitionen geworden ist.

Falls Sie zum Thema mehr erfahren möchten, stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages oder in meinem Stuttgarter Büro zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dirk Spaniel
verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion