Das Umweltbundesamt wird 50 Jahre

50 Jahre Umweltbundesamt – Lärm im Fokus

Das Umweltbundesamt (UBA) feiert in diesem Jahr einen runden Geburtstag, es wird 50 Jahre alt. Grundlage für das Umweltbundesamt - mit aktuellem Dienstsitz in Dessau - ist das Gesetz „Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes“ aus dem Jahr 1974 (1).  Das Gesetz stellt fest, dass das UBA im „Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums angesiedelt ist". 

Die Kernaufgaben sind:

  • Wissenschaftliche Grundlagen:  Die wissenschaftliche Unterstützung des Bundesumweltministeriums in allen Bereichen des Immissions- und Bodenschutzes, der Abfall- und Wasserwirtschaft, der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes, sowie der Erarbeitung von Gesetzen und Rechtsvorschriften.
  • Information:  Die Erstellung von Informations- und Dokumentationssystemen, die Information von Bürgern und Öffentlichkeit.

Fachtagung am 31. Januar in Dessau zu dem Thema Lärm

Aus Anlass des 50. Geburtstages hatte das UBA  am 30. Januar zu einer Fachtagung unter dem Motto 50 Jahre Lärmschutz geladen.

Da das Thema Straßen-Verkehrslärm besonders im Mittelpunkt steht und weil auf der politischen Bühne Fahrverbote für gesetzeskonforme Motorräder gefordert und auch umgesetzt werden, war der BVDM e.V. für die Motorradfahrer vor Ort und per Videoschalte online dabei.

Lärm ist ein soziales Konstrukt (3)

Als Lärm bezeichnet die Wissenschaft einen als unerwünschten, unangenehmen oder sogar schädlichen empfundenen Schall. Gemessen wird Schall in Dezibel, einer Einheit für Schalldruck. Je größer der Druck einer Schallwelle, desto lauter wirkt ein Geräusch, als umso lauter wird das Geräusch als Lärm empfunden. Es ist wichtig an dieser Stelle festzuhalten, dass Lärm eine subjektive, persönliche Empfindung ist. Es gibt Menschen, die sich in Discotheken mit einem Schallpegel von bis zu 120 Dezibel stundenlang aufhalten, und dabei „glücklich“ sind, während andere „fluchtartig“ den Raum verlassen. So gibt es auch unter uns Motorradfahrern Menschen, bei denen ein Bike ohne Schalldämpfer und mit offenen Vergasern Glücksgefühle auslöst, während andere Menschen im Umfeld schlicht „genervt“ sind.

„Lärm wird zum sozialen Konstrukt, das auf individuellen, kulturellen und gesellschaftlichen Normen basiert“ (3).

Diese Subjektivität des Lärms ist eine wesentliche Ursache für die teils unversöhnlich geführten Streitgespräche und für die politische Dimension des Themas. Bei aller Subjektivität, Mediziner gehen davon aus, dass die Schmerzgrenze unserer Ohren bei 120 bis 130 Dezibel liegt. Wissenschaftlich unstrittig sind gesundheitliche Folgen einer hohen Lärmbelastung. Die WHO und die EU (2) nennen mehrere, langfristige Risiken von Lärm für die Gesundheit: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen, kognitive Entwicklungsstörungen bei Kindern

Insbesondere Verkehrslärm gilt laut Weltgesundheitsorganisation WHO europaweit als Umweltgefahr mit den zweitstärksten Auswirkungen auf die Gesundheit, nach Luftverschmutzung. (2)

Dezibel – wie kann man das verstehen?

Dezibel ist die Einheit, die zur Angabe des Schalldruckpegels verwendet wird. Die Dezibel-Skala, die von 0 dB bis 120 dB reicht, folgt einem logarithmischen Verlauf, denn das Gehör nimmt Lautstärke beziehungsweise Schalldruck nicht als linear steigend wahr. Das bedeutet, dass unsere menschliche Wahrnehmung bestimmt, wie die Lautstärke gemessen wird.

 

                                         Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt- und Verbraucherschutz

 

Auch wenn Lautstärke subjektiv wahrgenommen wird, so lautet die Faustregel, dass eine Steigerung von 10 dB in etwa einer Verdoppelung der gefühlten, erlebten Lautstärke entspricht.

Straßenverkehrs-Lärm: Die am weitesten verbreitete Lärmbelastung

Die Tagung des UBA  am 31. Januar 2024 befasste sich mit verschiedenen Szenarien von Lärm. Die Themen gingen vom Industrielärm über den Flug-, Schienen bis hin zum Straßenlärm.

Der Straßenverkehrslärm wird in Deutschland von den Bürgern als die am stärksten belastende Lärmquelle wahrgenommen. Insofern ist damit zu rechnen, dass in Zukunft politische Aktivitäten sich in diesem Bereich besonders entfalten werden.

 

In den Vorträgen lag der Schwerpunkt auf dem Pkw- und Lkw-Verkehr. Das Motorrad wurde nur am Rande thematisiert. Das verwundert nicht, hatte doch das UBA bereits 2013 festgestellt, dass Motorräder (Zitat) „aufgrund ihres geringen Anteils am Verkehrsstrom in der Regel nur geringfügig zum Mittelungspegel, also dem Gesamtlärm, beitragen.“ (4).  Aber Achtung: Diese am Durchschnitt orientierte Aussage „entlastet“ uns Motorradfahrer nur bedingt. Wie wir wissen, gibt es auf besonders attraktiven Motorradstrecken eine derartige Häufung an Motorrädern, dass diese in hohem Maße den Unmut von Teilen der Bevölkerung hervorrufen.

Straßenverkehrsgeräusche entstehen insbesondere bei Lkw und Pkw in hohem Maße durch die Abrollgeräusche der Reifen. Ursache ist das Fahrzeuggewicht, die Breite der Reifen und deren Profil, sowie der Straßenbelag. Diese Rollgeräusche nehmen mit der Fahrgeschwindigkeit zu. Entsprechend wird in den Vorträgen und Veröffentlichungen der UBA unter anderem ein Tempolimit nicht nur innerorts, sondern auch auf Autobahnen gefordert.

 

Interessant ist in der obigen Darstellung – auch ganz besonders für uns Motorradfahrer - die Abhängigkeit des Schallpegels von der gewählten Gangstufe. Klar, es ist evident, dass bei einer Fahrweise im „hohen“ Gang, der Schallpegel und damit die Lärmbelastung der Umwelt signifikant sinkt.

Wir Motorradfahrer können auf diese Weise sehr einfach Rücksicht nehmen, besonders dann, wenn wir uns in der Nähe einer Wohnbebauung befinden. Fahren wir doch bitte im möglichst hohen Gang, auch noch weit nach der Orts-Ausfahrt. Die Bevölkerung wird es uns danken!  

Unterstütz wird das UBA durch die WHO (Weltgesundheitsorganisation), deren Europa-Büro strenge Forderungen an den Dauerschallpegel im Straßenverkehr stellt. Es wird gefordert, den Dauerschallpegel im Straßenverkehr tagsüber auf 53 db zu senken, zu Nachtstunden auf 45 db.

 

 

Anmerkungen und Quellennachweis:

(1) Das Gesetz findet sich hier als PDF:

Hier klicken: Gesetz über die Errichtung des Umweltbundesamtes

(2) Quelle: https://environment.ec.europa.eu/topics/noise_en?prefLang=de

(3) Zitat aus dem Vortrag von Prof. Dr. Brigitte Schulte-Fortkamp, am 31.01.2024 auf der Fachtagung des Umweltbundesamtes in Dessau

(4) Quelle: UBA, POSITION, 18. April 2013, Kurzfristig kaum Lärmminderung durch Elektroautos , Seite 3. (Zitat): „Mopeds und Motorräder: Bei Mopeds und Motorrädern ist das Antriebsgeräusch unabhängig von der Geschwindigkeit stets die dominante Lärmquelle, so dass durch eine Elektrifizierung dieser Fahrzeuge eine enorme Minderung der Geräuschemissionen von 20 dB(A)3 und mehr erreicht werden kann. Wegen der großen Störwirkung schon einzelner motorisierter Zweiräder ist eine Elektrifizierung dieser Fahrzeuge aus Lärmschutzsicht sinnvoll, obwohl sie aufgrund ihres geringen Anteils am Verkehrsstrom in der Regel nur geringfügig zum Mittelungspegel, also dem Gesamtlärm, beitragen.“