Pressemitteilung
 
Der BVDM e.V. begrüßt die individuelle Verfolgung von „Lärm-Chaoten“ im Straßenverkehr
 

Mit großer Aufmerksamkeit registriert der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM e.V.) die aktuelle Diskussion im Kreistag des Hochtaunuskreises über das Thema „Lärmblitzer“ (Bezug: „Antrag 2022/0307/KT der CDU/SPD/FW-Kreistagsfraktionen vom 24.06.2022“.)

Hinter der Diskussion um „Lärmblitzer“ steht der Gedanke, extrem laute bzw. manipulierte Fahrzeuge (Pkw und Motorräder) sowie deren Fahrer individuell zu verfolgen und zu sanktionieren. Diesen Gedanken unterstützen wir vorbehaltslos, sagt Michael Lenzen 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Motorradfahrer e.V. „Die individuelle Verfolgung ist der richtige Weg, im Gegensatz zu generellen Streckensperrungen, die auch gesetzeskonforme und rücksichtsvolle Fahrer in Kollektivhaftung nehmen“.

Der BVDM weist aber darauf hin, dass der Einsatz von „Lärmblitzern“ im Rahmen der Strafverfolgung in Deutschland aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht möglich ist, selbst wenn die Geräte zuverlässig und valide den Lärmpegel und das verursachende Fahrzeug erfassen sollten.

„Denn eine Lärmgrenze, ab welcher lärmende Fahrzeuge beanstandet werden könnten, ist gesetzlich nicht verankert“, sagt Rainald Mohr vom BVDM.

Ein Tatbestand, der die Ahndung von Lärmbelästigungen zum Gegenstand hat, ist in der einschlägigen Vorschrift des § 49 der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen. Hinzu kommt eine weitere rechtlich Unzulänglichkeit: Selbst, wenn ein extrem lautes Fahrzeug korrekt gemessen und identifiziert wurde, ist noch nicht geklärt, wer der Fahrer war. Denn bereits bei der Erfassung von Verstößen gegen Tempolimits gibt es das Problem, dass die Fahrer oft nicht eindeutig identifiziert werden können. „Deutschland kennt für den fahrenden Verkehr eben keine Halterhaftung“, sagt Rainald Mohr.

Der BVDM weist darauf hin, dass auf Ebene der Bundesregierung noch sehr umfangreiche gesetzliche Vorarbeit zu leisten ist, vermutlich sogar mit notwendiger Zustimmung der EU, wenn Lärmobergrenzen für Fahrzeuge in allen Fahrsituationen definiert werden müssen, die es derzeit nicht gibt.

„Wenn der Landkreis diese Arbeiten nun anstoßen will, dann ist das der richtige Weg. Nach unserer Meinung sollten die beiden Bundestagsabgeordneten des Hochtaunuskreises, Markus Koop (CDU) und Katja Adler (FDP) dieses Thema unbedingt aufgreifen“, so Rainald Mohr.

Bis das Ziel erreicht ist, wird die Polizei allerdings mittels personeller individueller Kontrollen manipulierte Fahrzeuge identifizieren müssen. Der BVDM unterstützt es ausdrücklich, wenn gerade im Hochtaunuskreis mit einer hohen Zahl touristischer Pkw- und Motorradfahrten, die Kontrolldichte signifikant erhöht würde. Dann sind pauschale Streckensperrung überflüssig.

gezeichnet

Michael Lenzen

1. Vorsitzender BVDM e.V.  

                                                  

Anlage 1: Antrag der CDU, SPD, FW Kreistagsfraktionen im Original

Hier klicken: Antrag der CDU SPD FW Kreistagsfraktionen

Anlage 2: Pressemitteilung des BVDM zum Thema Lärmblitzer

Hier klicken: BVDM-Pressemitteilung