Ein Streckensperrungsschild für Motorräder.
Seit gut eineinhalb Jahren ist die Osemundstraße, die Breckerfeld mit Hagen verbindet, wieder geöffnet. Ein BVDM-Mitglied hatte mit unserer Unterstützung gegen diese seit 40 Jahren für Motorräder bestehende Sperrung erfolgreich geklagt. Die Öffnung der Straße durch den Ennepe-Ruhr-Kreis ließ dann aber trotzdem auf sich warten. Es wurde versucht, die Sperrung so lange wie möglich aufrecht zu halten. Die richtigen Schilder würden fehlen, war eine Aussage, warum das Gerichtsurteil nicht zeitnah umgesetzt wurde.
Dank einiger rücksichtslosen Motorradfahrern, die eine Landstraße mit einer Rennstrecke verwechseln, steht nun wahrscheinlich eine erneute Sperrung an. Nach gut 18 Monaten, in denen auch einige Unfälle zu verzeichnen waren, plant der Landkreis eine befristete Sperrung. Zumindest Freitagnachmittags, samstags und sonntags, sowie an Feiertagen soll es wieder ein Fahrverbot für Motorräder geben.
Wir erfuhren von den Plänen des Landrats nur aus der örtlichen Presse. Aus dem Landratsamt ist niemand in den letzten 18 Monaten an uns herangetreten. Wir hatten direkt nach dem Urteil einen Maßnahmenkatalog erstellt und auch unsere Mithilfe angeboten, um die Strecke sicherer zu machen und präventive Aktionen durchzuführen. Warum das Angebot des BVDM nicht angenommen wurde, wissen wir nicht.
Auch ein sehr konstruktives Gespräch mit dem Breckerfelder Bürgermeister, André Dahlhaus, führte nicht zu einem Kontakt mit dem Landratsamt.
Der Bundesverband der Motorradfahrer wird auch gegen eine neuerliche Sperrung vor das Verwaltungsgericht Arnsberg ziehen. Aus unserer Sicht ist diese Art der Kollektivstrafe nicht hinnehmbar und auch nicht gerechtfertigt.
Der Landrat als Chef der Kreispolizeibehörde muss darauf hinwirken, dass auf dem Abschnitt mehr und rigorose Kontrollen durchgeführt werden. Auch stehen wir immer noch zu unserem Wort, gemeinsam mit der Polizei gemeinsame präventive Aktionen durch zu führen.
Wir müssen jetzt warten bis die Ankündigung umgesetzt und neue Streckensperrungsschilder aufgestellt werden, um dann das Gericht anzurufen. Ohne Schilder kann es keine Klage geben.