Pressemeldung des BVDM zu Motorradfahrverboten auf der B307 (Sudelfeldstrecke) in Bayern 

Im April 2025 hat der Landrat des Landkreises Rosenheim gemeinsam mit dem Landkreis Miesbach eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, mit dem Zweck die bei Motorradfahrern beliebte Sudelfeldstrecke für Motorradfahrer zu sperren. Die Anordnung im Wortlaut:

Die B307 wird im Bereich des Sudelfelds, zwischen der Grenze zum Landkreis Miesbach (Abschnitt 360, Station: 4,812 km) und Abschnitt 360 Station: 11,752 km (Parkplatz Tatzelwurm, Einmündung Kreisstraße RO 52) für Krafträder gesperrt. Mofas, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder bleiben von der Sperrung ausgenommen. Das Verbot gilt von 30.04.2025 bis 31.10.2025 und von 01.04.2026 bis 31.10.2026 täglich von 11-21 h und nur in Fahrtrichtung Bayrischzell“. (1)

Dies ist die BVDM-Pressemeldung in Bezug auf die verordneten Fahrverbote für Motorräder. Eine PDF zum Herunterladen findet sich unter diesem Link: Presseerklärung BVDM