VZ255
Sperrung für Motorräder

 Sperrung der B 22 - Würgauer Berg

Seit Oktober 2017 ist der Würgauer Berg im Kreis Bamberg (B22) an Wochenenden und Feiertagen für Motorräder gesperrt. Es gibt eine Ausweichstrecke über die Kreisstraße BA 30 und die Staatsstraße 2187 über Kübelstein, Ludwig und Zeckendorf. Im Falle einer Sperrung der A70 gilt die Sperrung für Motorradfahrer nicht, da die B22 dann Umleitungsstrecke ist.
Diese Regelung gilt zunächst als Pilotprojekt und ist befristet bis zum 31.12.2018.

Bereits seit Jahren ist die beliebte Motorradstrecke im Fokus der staatlichen Stellen. Immer wieder ereignen sich hier schwere Motorradunfälle besonders an den Wochenenden, obwohl in den letzten Jahren etliche Maßnahmen ergriffen worden sind, das Problem der Raserei auf der Strecke in den Griff zu bekommen. Man hat ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt, Unterfahrschutz und Warnschilder wurden angebracht und doppelte durchgezogene Linien gemalt. Die Applauskurve wurde bepflanzt um Schaulustige fernzuhalten.

Die Polizei hat Tempo- und Lautstärke-Kontrollen durchgeführt. Laut Straßenbauamt wurden alle Maßnahmen ausgeschöpft.
Glaubt man einigen Forumseinträgen, so scheint am Würgauer Berg in der Tat ein großes Sicherheits- und nicht nur ein Lärmproblem für die Anwohner zu bestehen. Selbst Motorradfahrer äußern sich in öffentlichen Foren dahingehend, dass sie Angst haben, auf der Strecke von einem Gaskranken abgeschossen zu werden.

Trotzdem halten wir eine Sperrung nicht für das geeignete Mittel zur Lösung des Problems, da alle Motorradfahrer für das Fehlverhalten einiger weniger bestraft werden. Der BVDM hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht. Ein Eilverfahren, welches die Sperrung bis zum Gerichtsverfahren wieder aufheben sollte, ist vom Gericht abgelehnt worden. Dabei distanziert sich der BVDM in aller Deutlichkeit von den „Rasern". Die vom BVDM geforderte Öffnung der Strecke ist ausdrücklich nicht dazu da, um rücksichtslosen Rasern weitere Profilierungsmöglichkeiten zu geben.
Diese vergleichsweise kleine Zahl extrem unvernünftiger Fahrer bringt die weitaus größere Zahl vernünftiger Motorradfahrer unnötig in Verruf und provoziert mit ihrem Verhalten solche Sperrungen.

29.06.18

Das Fahrverbot für Motorräder am Würgauer Berg in Franken bleibt vorerst bestehen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Ablehnung des Eilantrags durch das VG Bamberg bestätigt.
Ein Mitglied des Bundesverbands hat gegen die Sperrung geklagt und einen Eilantrag zur Aufhebung der Sperrung beantragt. Der Eilantrag wurde durch das VG Bamberg abgelehnt. Dagen legte unser Mitglied Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München ein. Jedoch wurde auch hier genau so entschieden.