Die Ampel-Koalition – Konsequenzen für uns Motorradfahrer

Der Deutsche Bundestag hat am 8. Dezember 2021 Olaf Scholz zum Bundeskanzler gewählt. Somit ist ab diesem Tag eine neue Bundesregierung an der Macht. Ihre „Wegweiser“ und Ziele sind im Koalitionsvertrag festgehalten.

Wir haben uns den Koalitionsvertrag ausgiebig angeschaut. Auf der Suche nach Aussagen und Absichtserklärungen, die unser Leben als Motorradfahrer betreffen. Es fällt auf, dass das Wort „Motorrad“ im Koalitionsvertrag nicht vorkommt. Man könnte den Eindruck haben, Motorradfahrer existieren nicht. Ganz im Gegenteil zu den Begriffen „Deutsche Bahn“, „Auto“ oder „Fahrrad“. Dem Radverkehr wird sogar ein eigener fünfzeiliger Absatz gewidmet (S. 53).

Das Fehlen des Begriffs Motorrad (sowie der Motorroller und Kleinkrafträder) bedeutet nicht, dass die Absichts- und Zielerklärungen der „Ampel-Koalition“ keinerlei Konsequenzen für uns Motorradfahrer hätten. Man muss schon durch die diversen Kapitel des Koalitionsvertrages „wandern“ um zu verstehen, was auf uns zukommt, bzw. was „nicht“ auf uns zukommt.

Wer gerne selbst im Koalitionsvertrag nachlesen möchte, der findet diesen hier:

Hier klicken und lesen - Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung

 

Die Dekarbonisierung der Mobilität

Die Reduzierung des CO2-Ausstoßes nimmt im Koalitionsvertrag einen breiten Raum ein. Das Stichwort heißt Dekarbonisierung. So sagt die Ampelkoalition: „Die erforderlichen Entscheidungen zur Erreichung unserer Klimaschutzziele für 2030 und 2045 mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Mobilitätsbereiches werden wir treffen und die praktische Umsetzung deutlich beschleunigen“ (S. 48). Ab spätestens 2035 (wenn möglich noch eher) sollen in Deutschland (wie auch in der EU) gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission, im Verkehrsbereich ab 2035 nur noch „CO2-neutrale" Fahrzeuge zugelassen werden. (S. 51). Das bedeutet, nimmt man diese Aussage wörtlich, dass es ab 2035 keine Neuzulassungen von Motorrädern mit Benzin- (oder Diesel-) Antriebe geben wird. Ausnahme: „… dass nachweisbar nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelassen werden können.“ (S. 51)

Elektromobilität: Förderung der Infrastruktur – keine Förderung von Motorrädern mit Elektroantrieb

 

 

Der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur soll massiv gefördert werden, „…mit dem Ziel von einer Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglichen Ladepunkten (S.51/52) bis 2030, mit Schwerpunkt auf Schnellladeinfrastruktur...“.  Die Anschaffung von E-Autos soll weiter gefördert werden, dies wird deutlich durch die Ankündigung, „... Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen werden wir darauf ausrichten, dass Deutschland Leitmarkt für Elektromobilität mit mindestens 15 Millionen Elektro-Pkw im Jahr 2030 ist“.

Im gesamten Koalitionsvertrag findet sich aber kein Hinweis darauf, dass - neben der bestehenden hohen finanziellen Förderung von E-Autos - nun auch E-Motorräder gefördert werden sollen.

Benzin soll teurer werden

Der Benzinpreis steigt. Das ist die logische Folge der Aussage „... wir setzen auf einen steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument" (S. 62).

Lärmbelastung reduzieren

Die Bundesregierung will die Lärmbelastung durch Mobilität insgesamt – also z.B. auch im Bereich des Schienenverkehrs – reduzieren. Wörtlich wird gesagt: „Wir wollen Lärmbelastungen durch den Verkehr reduzieren, setzen uns für eine Reduzierung von mutwilligem Lärm ein und sorgen für mehr aktiven und passiven Lärmschutz. Um zu angemessenen Lärmschutzmaßnahmen zu kommen, werden wir die gesamte Lärmsituation berücksichtigen“ (S. 49).

Das bedeutet, dass auch die Diskussion um „Motorradlärm“ erneut Eingang in die politische Diskussion nehmen wird. Die Motorradverbände – ganz besonders der BVDM – werden gefordert sein, hier mit konstruktiven Vorschlägen eigeninitiativ auf die Bundespolitik zum wiederholten Male zu zugehen. Nicht abwarten, bis Politiker Vorschläge auf den Tisch legen, sondern vernünftige Vorschläge unterbreiten. Nicht zuletzt, um frühzeitig bei der „Ideenfindung“ dabei zu sein.

Einen Hinweis, dass in dieser Sache an weitreichende Gesetzesänderungen gedacht wird, mit „Ermächtigungen“ für Kommunalpolitiker,  gibt die Aussage: „…Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen“ (S. 52). An dieser Stelle treibt den Autor die Sorge um, dass die Diskussion um den Bundesratsbeschluss 125/20 (dieser beinhaltet Sonn-und Feiertagsfahrverbote für Motorräder) womöglich noch nicht beendet ist.

Zu guter Letzt eine Nachricht für die „Schnellreisenden“

In dem Kapitel „Verkehrsordnung“ (S. 52) wird gesagt: „… Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben“.

Welche Parteien vor der Wahl, welche Tempolimits gefordert hatten, kann man hier nachlesen:

https://bvdm.de/politik-und-leistungen/fema-umwelt-verkehrspolitik-Gesetzgebung/artikel/Tempolimit_Bundestagswahl_2021.php