Nordhelle
In der gemeinsamen Sitzung der Unfallkommission im Kreishaus des Märkischen Kreises in Lüdenscheid wurde dem BVDM e.V. mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ab 2018 die L707 (Nordhelle) für Motorradfahrer in der Zeit von 01.04. - 01.10. zu sperren.
Der BVDM e.V. hat auch in diesem Fall den Klageweg beschritten, da aus der Sicht des Verbands eine solche Maßnahme rechtswidrig ist.
Hier der Link zu einem Artikel des WDR, in dem sehr gut erklärt ist, welche Maßnahmen bisher ergriffen wurden und welchen Standpunkt der BVDM vertritt.
08.04.2018
Bericht über die große Demo-Fahrt mit Abschlusskundgebung an der Nordhelle.
Es wurde eine Klage eingereicht, wir warten auf Rückmeldung vom Verwaltungsgericht
30.05.2018
Die Streckensperrung für Motorradfahrer auf der Nordhelle muss vorläufig aufgehoben werden.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg gibt dem Eilantrag des Bundesverbandes der Motorradfahrer statt.
Im Titel steht, dass die Vollsperrung aufgehoben werden musste. Dies ist jedoch noch nicht endgültig!
Wir werden mal versuchen die Sperrungen und die Historie dazu dar zu legen. Vielleicht wird es eine trockene Angelegenheit, vielleicht liest der Eine oder Andere den Artikel ja doch zu Ende.
Die L707 bei Herscheid, besser bekannt als die "Nordhelle", ist in den letzten Jahren zu einem sogenannten Hot Spot geworden. Es gibt immer mehr Verkehr auf dieser Strecke, die auch gleichzeitig Umleitungsstrecke für die BAB 45 ist. An den Wochenenden treffen sich viele Motorradfahrer auf dem Weg ins Sauerland hier. Der große Teil nutzt die schöne kurvige Strecke zur Einstimmung für eine Tour.
In den letzten Jahren gab es immer wieder, teilweise schwere, Unfälle, Beschwerden über Verkehrslärm, sowie Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern/Wanderern und Motorradfahrern.
Erst Anfang 2017 nahm der Märkische Kreis den BVDM e.V. mit ins Boot bzw. in die Unfallkommission! Zu einem Zeitpunkt zu dem das Aus für Motorradfahrer wahrscheinlich hausintern schon beschlossen war, so meine Vermutung. Man beschloss gemeinsam das es im Bereich der Applauskurve zu der Aufbringung von sogenannten Maybachschwellen kommen sollte. Diese Schwellen wurden dann durch Straßen NRW auch installiert. Im Nachgang konnte man feststellen, dass es weniger Unfälle gegeben hatte.
Trotzdem verkündete der Kreis im Januar 2018, dass zum 01.April 2018 die Strecke für Motorräder gesperrt werden soll. Noch während der Sitzung der Unfallkommission erklärte der BVDM e.V., dass gegen diesen Beschluss gerichtlich vorgegangen wird!
Leider kann erst geklagt werden, wenn die Sperrung besteht und die Schilder hängen.
Die Krönung waren aus unserer Sicht zwei Dinge:
1.) Der 1. April 2018 war ein Sonntag. Auf der Internetseite des Kreises wurde klar und deutlich in der Pressemitteilung gesagt, die Sperrung gilt ab dem 01.04.2018! Jedoch standen die Schilder schon am 29. März 2018. Damit war die Sperrung rechtlich gültig. Viele Motorradfahrer wollten dann am Karfreitag die Strecke zum Abschied noch einmal befahren und wurden durch die Polizei gnadenlos abkassiert. Rechtlich in Ordnung aber moralisch völlig daneben!
2.) Die Dezernentin des Kreises, Frau Heedfeld, sagte in einem Interview: Die Motorradfahrer müssen vor Übergriffen der Bevölkerung und Wanderer geschützt werden, deshalb sei die Sperrung nötig!
Das Bergische Anlassen 2018 wurde zu einer eindrucksvollen Demo gegen diese und alle anderen Sperrungen! 1300 fahrende Teilnehmer und gut 1800 Teilnehmer auf der Abschlusskundgebung setzten ein Zeichen.
Im Mai entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg, dass es eine Gefährdung an dieser Strecke sehe aber die Sperrung nicht verhältnismässig sei. Unserem Eilantrag wurde stattgegeben.
Direkt am nächsen Tag baute Straßen NRW die Schilder wieder ab. Aber die Maybachschwellen wurden erst später installiert. Leider geschah gleich am ersten Tag ein schwerer Motorradunfall. Ob dieser nicht geschehen wäre mit den Schwellen bleibt strittig.
Der Märkische Kreis legte vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen das Arnsberger Urteil ein.
Damit müssen jetzt erst einmal die Richter in Münster entscheiden, ob die Schilder wieder aufgestellt werden, oder nicht.
Wir warten ab und sind guter Dinge, dass die Straße für uns frei bleibt.
07.06.2019
Am 06. Juni 2019 entschieden die Richter des Oberverwaltungsgericht in Münster zu unseren Gunsten.
Die Beschwerde des Märkischen Kreises gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg wurde zurückgewiesen.
Die Streckensperrung für Motorradfahrer an der Nordhelle (L 707) ist rechtswidrig.
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/23_190607/index.php