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Ein Motorrad produziert Geräusche und deswegen haben besonders 2014 die Diskussion um Streckensperrungen und Fahrverbote für Motorräder in Deutschland deutlich zugenommen. 2014, ein Schreibfehler? Nein! Das Original dieses Artikels stand schon in Ausgabe 1/2015 der Ballhupe und kann dort nachgelesen werden. Durch den Bundesratentscheid zur Drucksacke 125/20 im Mai 2020, u.a. mit der Forderung nach temporären Fahrverboten, hat das Thema eine neue Brisanz bekommen. Gefördert haben dies Aktionsbündnisse wie „Initiative Motorradlärm“ oder „Silent Rider“, die sich 2019 gegründet haben. Erschreckend bei vielen aktuellen Diskussionen zum Thema ist aber das häufig festzustellende Halbwissen oder auch Nichtwissen zum Thema Geräusche und Lärm. Daher hier noch einmal eine Zusammenstellung zu Fakten und Hintergründen zum Thema Motorrad und Lärm. Aktualisierungen zu dem Bericht von 2014 sind kursiv geschrieben.
Schon Königin Elisabeth I. verbot im 16. Jahrhundert englischen Familienvätern die körperliche Züchtigung von Familienangehörigen nach 22 Uhr, damit die Mitbürger nicht durch deren Geschrei gestört wurden. Und vor über 2000 Jahren wurden in China schon Anordnungen zum „Lärm" erlassen. Lärm ist also nichts Neues und es gibt ihn seit es die Menschheit gibt. Ein leise tropfender Wasserhahn, nachts kurz vor dem Einschlafen wird als deutliche Störung empfunden. Die laut tobenden eigenen Kinder empfindet man dagegen als positiv. Während der Besucher eines Open-Air-Konzertes die Musik als Genuss empfindet, kann sie für einen in der Nähe wohnenden Bürger purer Lärm sein. Lärm ist also ein störendes, belästigendes oder auch gefährdendes, kurz unerwünschtes Geräusch. Lärm hängt vom Empfinden des einzelnen ab und lässt sich objektiv physikalisch nicht messen!
Was sich messen lässt, ist der Schall, bzw. der Druckpegel mit dem er sich in Gasen, Flüssigkeiten oder festen Stoffen ausbreitet. Die reine Druckangabe (Kraft/Fläche) ist eine wenig handliche Größe und so wurde der logarithmische Schalldruckpegel in dB eingeführt. Dies hat den Vorteil, dass man den Wahrnehmungsbereich des menschlichen Gehörs besser beschreiben kann. Von 0 dB (Hörschwelle) bis 130 dB (Schmerzschwelle und Schädigung des Gehörs schon bei kurzzeitiger Einwirkung). Wissen sollte man auch, dass der Mensch den Schall je nach Frequenz ganz unterschiedlich hört. 60 dB bei 2000 Hz werden deutlich gehört, 120 dB bei 10 Hz überhaupt nicht (das spürt er nur im Körper). Die Frequenzbewertung, die dem menschlichen Gehör nahekommt, wird mit dB (A) bezeichnet.
Kurven gleichen Lautstärkepegels - Isophone. Die Einheit phon beschreibt, wie der Mensch die Lautstärke empfindet.
Das regelt in Deutschland der §49 StVZO. Dort wird auf mehrere EU-Richtlinien verwiesen. Diese Regeln für die Typzulassung neuer Fahrzeuge gelten EU-weit. Das Messverfahren war dabei seit Jahrzehnten identisch. Nur die zulässigen Werte sind im Laufe der Jahre immer niedriger geworden. Bis 2016 galt,vereinfacht gesagt, dass das Fahrzeug mit konstanter Geschwindigkeit bei ¾ der Nenndrehzahl (aber max. 50 km/h) auf eine 20 Meter lange Messstrecke zufahren und dann voll beschleunigen muss. Je nach Getriebe wird die Messung im zweiten Gang (Viergang-Getriebe) oder im dritten Gang (Getriebe mit mehr als vier Gängen) ausgeführt. Das Messgerät steht dabei in der Mitte der Messtrecke mit einem Abstand von 7,5 Metern zur Mitte der Fahrspur. Was dann zulässig ist hängt, vom Fahrzeugtyp ab (Pkw, Lkw, Motorrad, etc.) aber auch von z.B. der Leistung (Lkw) oder dem Hubraum (Motorrad). Die zulässigen Werte nach diesem Messverfahren liegen aktuell zwischen 74 (Pkw-Benziner) und 80 dB für Motorräder über 175 ccm oder Lkw über 150 kW. Zum 1.1.2016 wurde das Messverfahren radikal verändert und erweitert. Gemessen wird seitdem in mehreren Gängen und auch das Geräusch bei konstanter Fahrt. Gleichzeitig wurde der maximal zulässige Wert auf 77 dB für Motorräder gesenkt. Dabei ist berücksichtigt, dass diese seitlich wesentlich mehr Geräusche emittieren als ein Pkw, bei dem die Abgasanlage quasi durch die Karosserie gekapselt ist. Eine vor Ort-Messung des Fahrgeräusches zum Beispiel bei einer Kontrolle ist daher praktisch nicht möglich. Um bei einer Kontrolle Anhaltspunkte zu bekommen, ob eine Auspuffanlage manipuliert wurde, wird für alle Fahrzeuge auch das Standgeräusch gemessen und im Fahrzeugschein mit angegeben. Dies wird bei ¾ der Nenndrehzahl in einem Abstand von 50 Zentimetern und einem horizontalen Winkel von 45 Grad zur Auspuffmündung gemessen. Alleine schon der geringe Abstand von 0,5 Metern zu 7,5 Metern beim Fahrgeräusch erklärt, warum das angegebene Standgeräusch deutlich höher ist als das Fahrgeräusch.
Mit der Einführung der Euro 4 für Motorräder wurde das zulässige Fahrgeräusch für Motorräder am 01.01.2016 auf 77 db gesenkt. Mit Einführung der Euro 5 zum 01.01.2021 wurden die Abgasemissionen von Motorrädern um 1/3 verringert. Spätestens mit der Einführung der Euro 5b zum 01.01.2024 werden sich auch die Geräuschemissionen deutlich verschärfen. Der Teil dieser Prüfung (ASEP: Additional Sound Emission Provisions), der die Realität abbilden soll, wurde von den Vereinten Nationen (UN-ECE) erweitert und bereits als neue verbindliche Vorgabe beschlossen (ASEP 2.0). Die Prüfung umfasst jetzt alle Gänge eines Motorrads, sogar den ersten Gang, der eigentlich nur zum Anfahren gedacht ist. Auch wurde der Geschwindigkeitsbereich auf bis zu 100 km/h ausgedehnt. Auch wenn noch keine Grenzwerte genannt sind, dieses neue Messverfahren entspricht de,m was der BVDM schon seit langen fordert, siehe z.B. "Pressemitteilung Geräuschmessung".Um die Schadstoffemissionen einzuhalten, wird ab 2024, wie bei Pkw, eine On-Board-Diagnose OBD II Pflicht.
Das Standgeräusch ist wegen der Streckensperrungen in Österreich seit 2020 verstärkt in der Diskussion. Das Standgeräusch wurde entwickelt, um Fahrzeuge im fließenden Verkehr zu überwachen. Hierzu wird das Fahrzeug im Stand bei einer bestimmten Drehzahl gemessen. Weicht das Fahrzeug bei dieser Prüfung erheblich vom vorgegebenen Wert ab, so kann die Polizei von einer Manipulation oder von einem gravierenden Defekt ausgehen und entsprechende rechtliche Maßnahmen zur Ahndung einleiten. Dieser Wert hat aber keinen Bezug zum eigentlichen Fahrgeräusch, sondern dient lediglich als Vergleichsgröße zum Neuzustand des Fahrzeugs. Dementsprechend hat auch jedes Fahrzeug für das Standgeräusch einen eigenen Wert als Vergleichsgröße. Je nach Zulassungsalter des Fahrzeuges sind auch die Standgeräusche nicht vergleichbar! Das oben beschriebene Messverfahren mit ¾ der Nenndrehzahl ist verbindlich seit Einführung der Richtlinie 97/24/EWG. Davor wurde es nach Richtlinie 78/1015/EWG bei halber Nenndrehzahl ermittelt. Davor war es nach nationalen Normen und in jedem Land der EU unterschiedlich. In Fahrzeugscheinen von zugelassenen Fahrzeugen befinden sich aktuell Standgeräuschangaben, die nach unterschiedlichen Messverfahren ermittelt wurden. Dies ist ein weiterer Grund warum das eingetragene Standgeräusch kein geeigneter Indikator für Streckensperrungen ist.
Kontrolle einer Auspuffanlage
Die Ausführungen zeigen, dass eine reine Geräuschangabe in dB wenig aussagefähig ist, um die Geräusche einer Lärmquelle zu beurteilen. Man muss immer wissen: was wurde gemessen, wie lange wurde gemessen, in welchen Abstand, etc. Zudem verfälschen z.B. bei Außenmessungen Windgeräusche und bei Innenmessungen die Reflexion der Wände die Ergebnisse erheblich. Man kann den Eindruck gewinnen, dass in vielen aktuellen Berichten oder Publikationen zum Thema Lärm häufig „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden, da Fachbegriffe wie „Schalldruckpegel“ falsch verwendet werden.
Die wenigsten Fahrzeuge, egal ob Auto oder Motorrad, bleiben während Ihrer Nutzungsphase unverändert. Ob es persönliche Vorlieben des Nutzers sind, oder einfach nur Ersatzbeschaffung für verschlissene oder beschädigte Teile erforderlich ist. Was dabei zulässig ist, regelt in Deutschland § 22 StVZO. Auch hier wird wieder auf einige EU-Richtlinien verwiesen, die genau regeln, was vorgeschrieben ist, damit ein Bauteil eine EU Typ-Zulassung erhält. In der noch gültigen EU-Richtlinie (97/24) steht klar, dass die geräuschdämpfende Wirkung einer Zubehörauspuffanlage zu prüfen ist. Sie dürfen die Werte der Originalauspuffanlage im Fahr- und Standgeräusch nicht überschreiten.
Es widerspricht der Erfahrung, dass Zubehöranlagen nicht lauter sind als Originalauspuffe und zahlreiche Messungen bestätigen das! Woran liegt es? Zum einen muss eine EU-Richtlinie immer - innerhalb einer Frist - in nationales Recht umgesetzt werden (z.B. StVZO). Jedes Land kann dabei noch Ergänzungen oder Konkretisierungen vornehmen. So ist es in einigen Ländern möglich, eine Anlage an einem Motorradmodell zu messen und die Werte auf andere Modelle mit bauartähnlichen Motor hochzurechnen (Das ist seit 2016 nicht mehr möglich.) So kommt es, dass eine Anlage für z.B. 20 verschiedene Motorräder eine Typ-Zulassung besitzt, aber nur an einem gemessen wurde. Zum anderen sind die nationalen Vorgaben, wer solche Anlagen prüfen und eine Typzulassungsnummer erteilen kann, unterschiedlich konkret und streng. Die daraus resultierenden „Krawalltüten" werden zu Recht nicht nur von Umweltverbänden kritisiert.
Bildquelle: Pexel, Sven van Bellen
Seit 1.1.2016 ist europaweit die Verordnung 168/2013 der EU „über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen“ gültig und umzusetzen. In dieser Verordnung steht z.B. auch, dass grundsätzlich nur noch Motorräder mit ABS neu zugelassen werden dürfen. Eine EU-Verordnung ist sofort bindendes Recht in jedem EU-Land. Sie muss nicht wie eine EU-Richtlinie erst in nationales Recht umgesetzt werden - mit entsprechenden Abweichungen in einzelnen Ländern. Was Auspuffanlagen angeht wurden die Vorgaben deutlich verschärft, für Original- und Zubehöranlagen. Neben festen Vorgaben für im Laufe der Jahre sinkende Emissionswerte (Geräusch wie Schadstoffe) müssen die Hersteller nun auch die Haltbarkeit der Auspuffanlagen nachweisen. Für Motorräder die über 130 km/h fahren muss z.B. eine Dauerhaltbarkeits-Laufleistung von 35.000 Kilometern belegt werden. Eine Zubehöranlage muss nun auch an jedem Motorrad getestet werden, für die es eine Typ-Zulassung erhält. Sollte im Laufe der Nutzungsphase Zweifel an einer Typ-Zulassung festgestellt und gemessen werden, ist nun auch eine Prüfung der erteilten Typ-Zulassung möglich. Auspuffanlagen werden also auf jeden Fall leiser und wegen des erhöhten Zulassungsaufwands teurer.
Soweit die Ausführungen zur Theorie. Die Erfahrung zeigt uns, dass die gemessenen und eingetragenen Fahrgeräusche in der Praxis höher sind als angegeben. Bei Motorrädern und Autos! Jeder kennt dies aus eigener Erfahrung von den angegebenen Kraftstoffverbräuchen. Die geringen, nach Norm ermittelten Werte erreicht man in der Praxis nie. Was das gemessene Fahrgeräusch angeht, entspricht der genormte Beschleunigungsvorgang in den seltensten Fällen einem realen Fahrzustand.
Schnittmodell der Auspuffanlage einer BMW S 1100RR mit Auspuffklappensteuerung. Bildquelle BMW
Zudem bietet das Messverfahren für Fahrzeughersteller konstruktive Hintertüren. Man kann die Übersetzung des Ganges, in dem gemessen wird, und die Leistungsentfaltung des Motors im entsprechenden Bereich dem Zielgeräusch anpassen. Bei nicht wenigen Oberklasse-Pkw und fast allen Sportwagen wird das Fahrgeräusch in dem engen Bereich, den die Fahrgeräuschmessung umfasst, durch mechanische Klappen im Auspuff reduziert (d.h. grenzwertkonform abgedämpft). Da diese Klappen in allen anderen Fahrzuständen (andere Gänge und Drehzahlen) offen sind, ist das Fahrzeug im normalen Fahrbetrieb tatsächlich wesentlich lauter, als es das amtliche Fahrgeräusch erahnen lässt. Leider nutzen auch immer mehr Motorradhersteller diese Option. Häufig so extrem, dass Maschinen mit dem serienmäßigen Auspuff unter Volllast zwar legal auf der Straße bewegt werden dürfen, aber nicht mehr auf einigen Rennstrecken, auf denen die Geräusche permanent gemessen werden.
Ein anderes Kriterium für „Lärm" ist der häufig genannte Sound eines Fahrzeuges.
Als Kind hörte ich immer, wenn unser Nachbar nach Hause kam. Der fuhr einen VW Käfer und der Boxer-Motor hörte sich einfach anders an, als die Reihenvierzylinder der anderen Nachbarn – nur ein Porsche 911 (ebenfalls Boxer-Motor) hörte sich vom Klang fast genauso an. Was das mit Motorrädern zu tun hat? Auch deren Motoren sind in der Regel anders. Kernige Einzylinder, bullige V2-Motoren, klassische Boxer. Und wenn es Vierzylinder sind, drehen sie in der Regel höher (höhere Frequenz – siehe oben) als der jetzige Diesel des Nachbarn. Motorradmotoren haben also einen anderen Klang (Sound) als Automotoren. Selbst bei gleicher Lautstärke in dB gemessen, identifiziert jeder, auch unbewusst, ein Motorrad. Es klingt einfach anders! Ob besser, muss jeder für sich entscheiden, aber Sound ist unabhängig vom emittierten Geräuschpegel.Zu viel Technik? Einen genau so großen Einfluss darauf, mit welchen Geräuschpegel die Umwelt belastet wird, hat der Fahrer. Egal ob Trecker, Pkw oder Motorrad. Der Motorradfahrer aber im Besonderen!
Quelle: Unsplash, Jordaine Mathieu
Wie beschrieben, sind die zulässigen Fahrgeräusche je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich. Genauso unterscheiden sich die Geräuschquellen. Während z.B. bei Pkw oder Lkw das Abrollgeräusch der Reifen einen erheblichen Anteil am (zulässigen) Gesamt-Fahrgeräusch hat, spielt es bei Motorradreifen keine Rolle. Beim Motorrad sind es vor allen die Geräusche aus dem Ansaug- und Auspufftrakt, die den Gesamtpegel beeinflussen. Bei konstant 50 km/h in einer Ortschaft und angemessenen Gang sind Motorräder häufig sogar leiser als viele Pkw. Problematisch wird es dann beim Beschleunigen. Hier sind Motorräder deutlich lauter als Pkw. Leider besonders in den Bereichen, die gerade an Ortsausgängen häufig vorkommen. Selbst mit einer legalen Auspuffanlage sind es dann bis 7 dB(A) mehr. Nachzulesen z.B. in einem über 230 Seiten dicken, 2003 veröffentlichten, Forschungsbericht: „Ermittlung des weiteren Lärmminderungspotentials bei Kraftfahrzeugen“ des RWTÜV im Auftrag des Umweltbundesamtes. Wie wir unsere Gashand nutzen, hat also einen wesentlich größeren Einfluss auf den emittierten Geräuschpegel als z.B. beim Auto. Selbst wenn alles im legalen Bereich liegt.
Seit mehr als 30 Jahren ist der BVDM bereits in Sachen Reduzierung des Verkehrslärms aktiv. Erinnert sei hier nur an die Aktion „Laut ist out“ (90er Jahre), die Teilnahme an der Diskussion mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Gila Altmann „Macht Lärm Motorradfahren erst schön?“ (Nachzulesen in BALLHUPE 4/2002 ab Seite 31), Vortrag beim Bundesumweltamt (2019) diverse Podiumsdiskussionen, Aktionen Kaffee statt Knöllchen, Mitarbeit im Arbeitskreis Lärm Wermelskirchen, Sponsoring eines Lärm-Displays und zahlreiche Veröffentlichungen und Medienbeiträge zu dem. Nachzulesen in dem Artikel aus 2002 ist auch, dass der BVDM schon damals die Industrie aufgefordert hat, auch leisere Auspuffanlagen anzubieten. Die Forderung aus unserem Offenen Brief an die Industrie haben wir nachweislich schon vor 20 Jahren gestellt. Wenn die Industrie nicht anbietet, was Kunden sich wünschen, werden einzelne Mitglieder selbst aktiv. Auch wenn es aufwendig und teuer ist. Nachzulesen ab Seite 30 in Ballhupe 3/2015 „a Ruah is“. 2020 hat der BVDM sein Projekt „Es geht auch leiser“ gestartet. Vorrangiges Ziel ist die Senkung des Verkehrslärms insgesamt in landschaftlich schönen Regionen mit kurvenreichen Strecken die besonders von Motorrad und Autofahrern in der Freizeit genutzt werden. In einer Modellregion sollen ganzheitlich und wissenschaftlich dokumentiert Maßnahmen zusammengeführt werden um den Verkehrslärm nachweislich zu senken. Dieses Projekt wurde bereits Politikern auf Landes- und Bundesebene vorgestellt und um Unterstützung gebeten, siehe >>>Link<<<. Unterstützung erhält dieses Projekt von lokal zuständigen Politkern in Regionen die sich als Modellregion anbieten, z.B. Rund um den Nürburgring. Es muss natürlich auch der Wille bestehen, personelle und technische Ressourcen bereit zu stellen, um geltendes Recht zu kontrollieren und bei Abweichungen durchzusetzen. Wir werden berichten, wie es mit „Es geht auch leiser“ weitergeht und ob die Bereitschaft besteht, eine Modellregion zu unterstützen.
Welche Geräusche wir beim Fahren emittieren - egal ob im Auto oder auf dem Motorrad - hängt in erster Linie vom Fahrer ab. Das fängt schon bei der Wahl des Motorrades und des Zubehörs an, wird aber hauptsächlich durch das Fahrverhalten beeinflusst. Fahrspaß hat vielleicht noch etwas mit Sound zu tun, wird aber keinesfalls dadurch gesteigert, dass man seine Umwelt und Mitmenschen mit hoher Geräuschentwicklung belastet. Es gibt keinen Grund, in einem möglichst kleinen Gang durch Ortschaften zu fahren oder am Ortsende das Beschleunigungsvermögen eines Motorrads immer maximal auszunutzen. Eine Geräuschmessung, wie auf permanenten Rennstrecken, ist an solchen Stellen im Straßenverkehr praktisch nicht möglich. (Update 2020 Mit Lärmdisplays gibt es mittlerweile gute Erfahrungen. Sie können die tatsächliche Geräuschentwicklung bewusst machen und den Geräuschpegel senken.) Es kann hier nur an alle Motorradfahrer appelliert werden, nicht dazu beizutragen, an dem Ast zu sägen, auf dem wir sitzen. Ein Rennfahrer, der die Möglichkeit hatte, mit einem Renn E-Motorrad eine Runde auf der Isle of Man zu fahren, sagte mal zu mir: „Never again with a petrol engine" (nie wieder mit einer Benzin-Maschine).
Quantya 2010 auf der Motorradwelt Bodensee
Die Mitarbeiter eines Importeurs von Geländemotorrädern drehten in der Mittagspause einige Runden auf dem neu bezogenen Firmengelände. Bereits nach kurzer Zeit stand ein Streifenwagen der Polizei an einer an das Gelände grenzenden Landstraße. Die Polizisten standen auch nach weiteren Runden mit den Motorrädern an der gleichen Stelle. Daraufhin hielten die Motorradfahrer an und fragten ob etwas nicht in Ordnung sei. Die Polizisten erklärten, sie seien von den Nachbarn gerufen worden, die sich über den Motorradlärm beschwert hätten. Jetzt hätten sie aber ein kleines Problem. Sie würden keinen Motorradlärm hören. Bei den Geländemotorrädern handelte es sich um Elektromotorräder. Merke: Ein Motorrad macht Lärm - auch wenn es fast keine Geräusche von sich gibt!