Feldberg im Taunus/ Hessen - Treffpunkt der Biker (Bild: R. Mohr)

Nach fünf Jahren Auseinandersetzung: Gutachten hält Morradstreckensperrungen für nicht zielführend

„Die dauerhafte Anordnung der Sperrung kann zumindest aus Gründen des Lärmschutzes demnach nicht empfohlen werden“,so lautet die Zusammenfassung des Gutachtens zu einem „Verkehrsversuch" aus dem Jahr 2022, das der Landrat des Hochtaunuskreises beauftragt hatte, um temporäre Fahrverbote für Motorräder rund um den Feldberg, die als „Lärmpausen" bezeichnet wurden, begründen zu können. (1)

Der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM e.V.) begrüßt dieses Ergebnis ausdrücklich (2). Ebenso die Aussage des zuständigen Dezernenten Thorsten Schorr, der in einer Unterlage für den Kreisauschuss (3) wörtlich feststellt: „Die im Rahmen der fachlichen Analyse gewonnenen Erkenntnisse rechtfertigen auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung und weiterer maßgeblicher Vorschriften die dauerhafte Anordnung von Streckensperrungen im untersuchten Gebiet nicht“.

Damit geht nun nach etwa fünf Jahren der Kampf gegen Streckensperrungen im Hochtaunuskreis hoffentlich endgültig zu Ende.

Der Kampf des BVDM gegen Streckensperrungen im Hochtaunuskreis begann 2019

Die Auseinandersetzung nahm am 26.03.2019 mit einer Pressekonferenz von Landrat Ulrich Krebs (CDU) seinen Anfang. Dort verkündete er, dass rund um den Feldberg/Hochtaunuskreis im Mai und September 2019 an 18 Tagen „probeweise“ Streckensperrungen für Motorradfahrer geplant seien. Diese Motorradfahrverbote sollten eine Datengrundlage für ein Gutachten und für dauerhafte Streckensperrungen liefern.

Der BVDM hatte unmittelbar nach der Verkündung des Landrates am 26.3.2019 der Presse gegenüber geäußert, dass er gegen eine (auch testweise) Streckensperrung demonstrieren würde und gegen eine dauerhafte Streckensperrung vor Gericht gehen würde. Denn für die Behauptungen des Landrates, man habe viel gegen Unfälle und Verkehrslärm getan, fehlten dem Verband die Beweise.

In der Konsequenz rief der BVDM die Motorradfahrer in Hessen zu einer Demonstration am Sonntag, 16. Juni 2019, vor dem Landratsamt und einer Korso-Fahrt zum Feldberg auf.

 

Motorradfahrer demonstrieren 2019 vor dem Landratsamt Hochtaunuskreis. (Bild: R. Mohr)

März 2021: Offener Brief an Landrat und Politiker

Im März 2021 verschickte der BVDM einen Offenen Brief mit einem angehängten Thesenpapier an den Landrat, die Bürgermeister von Oberursel und Schmitten, sowie an die Geschäftsstellen aller im Kreistag vertretenen politischen Parteien. In diesem Brief bietet der BVDM einen Dialog an und macht sehr konkrete Vorschläge für eine Vielzahl von Maßnahmen, um Lärm-Emissionen, Raserei und Fahrzeugmanipulationen wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. Weder der Landrat, keiner der Bürgermeister und auch kein Parteipolitiker hat das Gesprächsangebot bis heute aufgegriffen.

 

November 2021: Verkündung von dauerhaften temporären Fahrverboten ab 2022

Thorsten Schorr (stellv. Landrat und Verkehrsdezernent des Kreises, CDU) verkündete am 1. November 2021 gegenüber den Motorradverbänden die Planung vom dauerhaften temporären Motorradfahrverboten auf besonderen Strecken rund um den Feldberg/Taunus. Bereits in den frühen Morgenstunden konnten die Verbände in den Tageszeitungen diesen Beschluss lesen; Stunden bevor sie von der Kreisverwaltung informiert wurden. Von einem „ergebnisoffenen Dialog“ über die Konsequenzen der Ergebnisse der testweisen Streckensperrungen im Jahr 2019 konnte keine Rede sein. Die Zusage, die das Landratsamt des Hochtaunuskreises 2019 den Motorradfahrern gegeben hatte, wurde nicht eingehalten.

Der BVDM startete.eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und kündigte sowohl Demonstrationen an, als auch juristische Schritte. Zwischenzeitlich hatte sich herausgestellt, dass die 2020 erhobenen Daten eine Streckensperrung nicht gerichtsfest legitimieren würden.

Der Landrat des Hochtaunuskreises gab daraufhin bekannt, dass 2022 iim Rahmen eines „Verkehrsversuches“ temporäre Streckensperrungen mit Lärmmessungen durchgeführt würden, um eine Streckensperrung gerichtsfest durchführen zu können. Im Fokus stand auch das Motorrad-Unfallgeschehen auf dieser vielbefahrenen Strecke.  

                 

                                                                             Weitere Informationen zu diesem Thema

 

Gegen einen Verkehrsversuch sind juristische Schritte nur sehr schwer möglich, das Risiko mit einer Klage dagegen vor Gericht zu scheitern, ist hoch. Mehrere Rechtsanwaltskanzleien hatten von einer Klage abgeraten. Drei Motorradvereine (Ride Free Germany e.V., Biker for Freedom, FDP-Biker) führten im Hochtaunuskreis Demonstrationen durch, die der BVDM personell und mit hohem Zeitaufwand aktiv unterstützte.

Hunderte Motorradfahrer demonstrieren 2022 vor dem Feldberg/Taunus gegen Fahrverbote. (Bild: R. Mohr)

 

November 2024

Es sollte dann zwei Jahre dauern, bis ein Gutachten (1) zu dem „Verkehrsversuch“ vorgelegt wurde. Die Schlussfolgerung des Gutachtens ist eindeutig: Aufgrund des nach gesetzlichen Vorgaben berechneten Straßen-Verkehrslärms sind keine gerichtfesten Streckensprrungen für Motorräder durchführbar. Auch das aktuelle Unfallgeschehen rechtfertigt keine Fahrverbote. Am 6. November 2024, im Rahmen einer Bürgerinformation, wurde die Entscheidung, dass es keine weiteren Streckensperrungen gibt, im Landratsamt verkündet.

Bürger, Motorradverbände, Polizei und Politik folgen der Präsentation des Gutachtens im Landratsamt. (Bild: R. Mohr)

 

Nach fünf Jahren intensiven Personaleinsatzes und hoher finanzieller Aufwendungen für Fachgutachten seitens des BVDM ist die Auseinandersetzung nun beendet.

Die regionalen Tageszeitungen haben ausführlich berichtet, der Interessierte Leser findet die Pressebericht hier : 

Hier klicken: Pressebericht der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung)

Hier klicken: Pressebericht der Taunus Zeitung

 

Bitte fahrt rücksichtsvoll

Es liegt nun auch sprichwörtlich in der Hand von uns Motorradfahrern, durch rücksichtsvolles und sicheres Fahren den Behörden und der Politik keine neuen Vorwände für restriktive Maßnahmen zu liefern.

 

Anmerkungen und Quellenhinweise:

(1)  Das Gutachten des Ingenieurbüros PGT Umwelt und Verkehr GmbH ist hier zu finden: Hier klicken: Das Gutachten zu dem "Verkehrsversuch"-2022 

(2) Die Pressemitteilung des BVDM findet sich hier:  Hier klicken: Pressemitteilung BVDM 

(3) Die Unterlage für den Kreisausschuss findet sich hier: Hier klicken: Unterlage Kreisausschuß